Auf Autobahnen sowie außerorts auf Straßen mit mindestens zwei Streifen pro Richtung gilt: Sobald Autos mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder es Stillstand gibt, sollten alle Autofahrer eine Rettungsgasse bilden. Seit dem neuen Jahr 2017 gilt eine neue Regelung, die davor noch nicht klar formuliert war. Bisher galt: Die Fahrer auf der linken Spur sollen ihre Wagen nach links lenken, die auf den anderen Spuren nach rechts. Bei vierspurigen Autobahnen sollte die Gasse in der Mitte gebildet werden. Das Problem dabei ist, dass die Suche nach der Mitte zu viel Zeit kostet und oft nicht eindeutig ist. So kam es des öfteren zu Missverständnissen. Eine neue und einfachere Vorgabe zur Bildung der Rettungsgasse. Demnach muss diese immer zwischen der äußersten linken Spur und der unmittelbar rechts daneben gebildet werden. So müssen auch bei vier Spuren die Fahrer auf der linken Seite nach links, die auf den übrigen Spuren nach rechts ausweichen. Der Standstreifen sollte allerdings immer freigehalten werden, er ist für Pannen-Fahrzeuge reserviert. Im dichten Stau kommen Rettungskräfte, Polizei und Feuerwehr nur schwer durch den Verkehr. Dabei kann die Rettungsgasse Leben retten: Nur mit ihr kommen die Helfer zum Unfallort. Hier ist also von jedem Autofahrer Einsatz und Aufmerksamkeit gefordert. Wer sich an die neue Regelung nicht hält, muss ein Bußgeld von 20 Euro zahlen. Das könnte aber schon bald höher werden. In Österreich sind es beispielsweise sogar 2000 Euro. Bildmaterial: Johanniter Schnitt: Annika Seidel