Auktion abgebrochen: Schadensersatz
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In diesem Video ein Hinweis auf ein Urteil des Bundesgerichtshof. Vielen Dank für Ihre Unterstützung: http://www.patreon.com/sempervideo?ty=c https://flattr.com/donation/give/to/sempervideo http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2014&Sort=3&nr=69653&pos=0&anz=185
Kommentare
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Sehr gutes Urteil! Damit werden Auktionen endlich wieder zu Auktionen! Damit wäre doch auch dieses schwachsinnige "Mindestpreis nicht erreicht" endlich ungültig, oder?
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Ich habe gestern auf einen Computer geboten und das Angebot wurde heute abgebrochen.
Ich war der Höchstbietender mit ca 150€ und habe nun das Recht einen ca 800€ Teuren Pc abzustauben,
weil es keine Mindestgebot grenze gegeben hat ?
Er hat das Gebot erneut reingestellt und ich bin wieder Höchstbietender. Soll das heißen, dass wenn er das 2te Angebot abbricht, um mir das Produkt aus dem ersten Gebot zuzustellen, dass ich dann 2 Computer von ihm verlangen kann ? -
Sein Maximalschaden ist doch 1 € + Porto?!
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Wie dumm ist das denn.. jemand der also offensichtlich betrogen wird zieht 'nen kürzer, als das Ar..loch, z.B. er bietet 300€ auf ein PS4, die Auktion neigt sich dem Ende und der Verkäufer sieht keine Chance das noch jemand höher bietet, er natürlich schlau wie er ist bricht die Auktion ab! So Höchstbietender ist jetzt sauer und klagt Schadensersatz. Er bekommt nun 400€ (Wert der PS4) -Minus die 300€ also 100€ (oder halt die PS4, aber die ist nun wie im Fall des Videos weg). Nun zeitgleich jemand der 1€ geboten hat. Der Verkäufer, der leider keine angehender Jura Student ist, bricht die Auktion ab aus Grund Y. Schön und gut Höchstbietender finde das aber nicht lustig da er ja die super reale Chance hatte sie für 1€ zu bekommen, klagt Schadensersatz und bekommt 400€ -Minus 1€ also 399€.
So.. nun... ich finde es mehr als fraglich.... -
Okay wo ist der Sinn? Wenn er halt einen höher Bietenden hatte, hätte er das ganze ja auch über Ebay abwickeln können, wollte die andere Person vielleicht aber nicht (da kein Ebay pipapo) und er hat das so geregelt. Und ich check auch nicht wie ein Vertrag entstehen kann, wenn nicht mal sicher ist das ihm die Ware gehört. Dieser Vertrag kann doch erst dann wirklich "entstehen" wenn die Auktion zu Ende ist (also ihr festgelegter Zeitraum vorbei ist)?! Erst dann macht es das ganze Sinn..
Und wenn man doch auf Ebay die Funktion hat Auktionen abbrechen zu können, dann müsste das doch auch automatisch im "Vertrag" mit drin sein, das eben der Verkäufer die Möglichkeit hat die Auktion jeder Zeit bis 12 Stunden vor Auktionsende abbrechen zu können, ohne das der Höchstbietende ein Anspruch auf Schadensersatz hat. So stell ich mir das zumindest Gerecht vor, wenn schon "unsichtbare" Verträge geschaffen werden. Wenn die das dann schon so sehen, dann sollen sie dafür sorgen das man in der Schule beigebracht bekommt wie man sich selbst nicht Anal durchnimmt. -
Was ist das den für ein Schwachsinniges Gesetz
Und was passiert wenn ihm die Ware kaputt geht
oder wer garantiert überhaupt dass der Preis dieser geblieben wäre.
Meiner Ansicht nach ist Schadensersatz den einen € zurückzugeben weil ein Wirklicher schaden ist ja nicht entstanden. -
Ich finde es dennoch schändlich die Unwissenheit und Naivität anderer Menschen zum eigenen Vorteil auszunutzen. Es tummeln sich ja genug Leute bei Ebay die genau nach der Masche vorgehen ein paar Euro zu bieten und darauf zu hoffen das der Verkäufer dann die Auktion abbricht damit man mit Forderungen kommen kann.
Natürlich muss auch der Bieter irgendwo geschützt werden, aber enormen Schadensersatz zu fordern für eine Sache die mit Sicherheit nicht für den Euro ausgegangen wäre bei dem die Auktion abgebrochen wurde ist meines Erachtens auch der falsche Weg. Denn es ist kein tatsächlicher sondern nur ein theoretischer Schaden eingetreten, es ist nicht bekannt wie das tatsächliche Endgebot ausgesehen hätte.
Wenn ich ein Auto anbiete was z.B. 10000 € Wert ist, und die Auktion bei einem gebotenen Euro abgebrochen wird, dann ein Anrecht auf 9999 € zu haben ist doch absurd und realtitätsfern, dann sollte man eher einen Durchschnitt der Endbeträge der bisher beendeten Artikel diesen Typs nehmen und die Differenz von den Beträgen und dem Wert ermitteln und maximal diesen als "Schaden" fordern können. Wenn also durchnittlich 9500 € für diesen Artikel bezahlt werden der 10000 € wert ist dann wäre der tatsächliche Schaden ~ 500 € und nicht 9999 €. Man hat ja keinen Verlust (viell. die Zeit zum bieten) sondern nur keinen "Gewinn".
Zumindest aber sollte Ebay, wenn man eine Auktion abbrechen will, groß in roter Schrift deutlich darauf hinweisen, das wenn man abbricht ohne echten Grund (wie defekt...) der aktuelle Bieter Anrecht auf Schadensersatz in Werthöhe hat.
Falls das schon so wäre (ich selbst habe noch keine Auktion abgebrochen, daher keine Ahnung), ja dann hätte Ebay zumindest alles in seiner Macht getan. -
kann doch gar nicht rechtens sein bei einer AUKTION von schadensersatz zu reden.
was sind das für behinderte richter...
bei der auktion misst sich eben der wert am höchsten gebot und das höchste war zu der zeit 1 euro, ende der geschichte.
das urteil würde ja gänzlich ALLE auktionen aufheben, ob nun ebay oder andere plattformen, und den verkauf von altwaren per se.
hier kann doch etwas nicht stimmen. -
Tja ich würde sagen da ist Ebay an den Pranger zu stellen. Sie suggerieren das es rechtlich einwandfrei ist, die Auktion abzubrechen. Das ist irreführung und ggf. sogar verleitung zu einer Straftat bzw. Vertragsbruch.
Der Schaden für den Käufer beläuft sich übrigens auf 0€. Er hat keinen Schaden durch nicht-erhalt der Ware. -
Dabei gäbe es eine Möglichkeit für den Verkäufer das ganze zu umgehen.
Er verkauft seine Ware an einen Dritten und kann deshalb nicht mehr liefern. Statts abzubrechen eine Scheinauktion mit Frau/Familie/Freunden führen und weit über den Marktpreis gehen.
Die Scheinauktion darf halt keiner nachweisen... -
Ich find das Urteil falsch. Aus zwei Gründen. 1. Der Kaufvertrag sollte erst mit dem Ende der Auktion rechtskräftig werden. 2. Niemand weiß, ob es bei 1 Euro geblieben wäre.
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Wer hier schreibt der Verkäufer ist blöd usw. Mal ehrlich, habt ihr schon mal selbst was verkauft?
Oder ist das Prinzip, selbst möglichst teuer zu verkaufen & und ein teueres Produkt für ein 1€ zu ersteigern? -
der Typ hat alles richtig gemacht.
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Tja, irgendwo muss die Doofheit des Verkäufers halt Konsequenzen haben.
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Hätte man im Sozialkunde Unterricht aufgepasst wüsste man das.
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Berichtigt mich, wenn ich falsch liege, aber reicht es nicht einfach aus in dem für rechtliche Zwecke vorgesehenen Teil der Beschreibung zu schreiben, dass die Gebundenheit an das Angebot ausgeschlossen ist?
Wenn das Bungesgericht die Ebayversteigerung als rechtskräftig und vollwertig ansieht, dann entsteht da quasi ein Vertrag, der immer aus Antrag und Annahme besteht.
Die Versteigerung auf ein Produkt zu starten ist quasi der Antrag des Verkäufers und das Gebot eines potentiellen Käufers die Annahme.
§145, das den Antrag definiert besagt:
"Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat"
, also muss man die Gebundenheit einfach nur ausschließen und fertig? -
Es gab mal den Fall da wurde die Klage abgewiesen weil der Verkaufswert im verhältnis zum gebotenen zu gering war.
Und Ich frag mich immer noch was die hohe Schadenersatz Summe rechtfertigt.
Wo ist dem Käufer denn Schaden entstanden, Ich seh nur das der Käufer nun ne Menge Holz für nichts bekommt.
Aber wenn das so Easy ist weis ich ja nun wie Ich an Geld rann komme dank dem Deutschen Gesetz noch voll einfach zu lasten anderer Juhu.... -
Seltsames Urteil. Meinem Empfinden nach entsteht der Kaufvertrag erst bei Auktionsende... aber man kann sicher mit irgendwelchen Klauseln in der Artikelbeschreibung solche allgemeinen Vertragsregelungen aushebeln.
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Wieso wird da überhaupt von KÄUFER gesprochen?!?!?! Solang ich Bieter bin und nicht das Angebot "gewonnen" habe bin ich ein Potentieller Käufer. Ist doch das gleiche wie ein Telefongespräch "ich kaufe es für 100 Euro" der nächste kommt "ich geb dir 200". Der mit den 100 Euro hat dann einfach Pech gehabt. Dem muss ich auch nicht dann die 100 Euro Differenz geben!
Finde diese Sache eine unverschämtheit. Das macht Ebay kaputt. Da wird es jeder nur noch mit Festpreis rein setzen oder Ebay Kleinanzeigen um den Preis so zu verhandeln. Idioti hoch 3! -
Ich hoffe das gilt dann nicht mehr, wenn irgentwelche Trollspacken auf Ebay "Spassbieten" ...