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Begleitetes Fahren (BF17) http://www.bf17.de http://www.deutsche-verkehrswacht.de Die neu erworbenen Fertigkeiten weiter ausbauen und dabei sicher fahren -- BF 17 macht es Fahranfängern einfach. Sie können als 17-Jährige bis zum 18. Geburtstag so oft sie wollen am Steuer sitzen -- wenn sie einen erfahrenen Begleiter im Auto haben. Den Führerschein erhalten sie pünktlich zum 18. Geburtstag. Die Vorteile liegen auf der Hand: Zu Beginn des Allein-Fahrens fühlen sich junge Autofahrer deutlich sicherer und routinierter. BF 17 funktioniert ganz einfach: Wollen Jugendliche „begleitet fahren", können sie sich schon mit 16 ½ Jahren in der Fahrschule anmelden. Dort machen sie dieselbe Fahrausbildung wie ältere Fahrschüler. Nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung bekommen BF 17-Teilnehmer nach ihrem 17. Geburtstag die so genannte „Prüfungsbescheinigung". Zusammen mit einem Ausweis gilt sie als Fahrerlaubnis im Begleiteten Fahren. Bis zu ihrem 18. Geburtstag dürfen BF 17-Teilnehmer dann in Begleitung einer Person Auto fahren, die auf der Prüfungsbescheinigung eingetragen ist („Begleitauflage"). Der Erfolg ist wissenschaftlich bestätigt: Beim Begleiteten Fahren gibt es nur ganz wenige Unfälle. Und auch nach der Begleitphase fährt es sich besser: Allein unterwegs verursachen Jugendliche etwa 20 Prozent weniger Unfälle als diejenigen Fahranfänger, die zuvor nicht bei „BF 17" mitgemacht haben.