Rechtstipp bei anwalt.de: http://www.anwalt.de/rechtstipps/bgh-klaert-garantiewerbung-bei-sofort-kaufangeboten-auf-ebay_045199.html Autor: volke2.0 Die Werbung mit Garantien im Bereich des E-Commerce ist immer wieder Thema von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen. Bereits im Jahr 2011 fällte der Bundesgerichtshof eine Grundsatzentscheidung hinsichtlich der Werbung mit Garantien und der Frage, ob und inwieweit im Rahmen der Bewerbung bereits die Garantiebedingungen mit dargestellt werden müssen bei Verträgen mit Verbrauchern und so genannten B2C-Verträgen getroffen. Für den klassischen Bereich des Online-Shops sieht das Gericht keine zwingende Angabe der Garantiebedingungen vor. Dies kann man als Unternehmer tun und sollte man auch tun im Sinne der Kundenfreundlichkeit. Eine rechtliche Verpflichtung im klassischen Online-Shop besteht, wie in der klassischen Printwerbung, jedoch nicht. Jetzt hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil aus Dezember 2012, was aktuell bekannt geworden ist, auch die Frage geklärt, wie es sich mit der Frage der Garantiewerbung und der Darstellung von Garantiebedingungen bei eBay-Sofortkaufangeboten abspielt. Hier sieht das Gericht, im Gegensatz zum klassischen Online-Shop, eine zwingende Verpflichtung des Anbieters, bereits im eBay-Angebot auch die Garantiebedingungen darzustellen, da, so die Begründung, es sich bei dem eBay-Sofortkauf um ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages handelt, das der Kunde nur durch das Klicken des Buttons „Sofort kaufen" annehmen muss. Somit wird neben dem reinen Kaufvertrag durch die Werbung mit einer Garantie auch ein Garantievertrags-Angebot unterbreitet, das dann angenommen werden muss. Somit verbleibt es für den Bereich von eBay und dortigen Sofortkauf-Angeboten dabei, dass wenn Sie mit einer Garantie werben wollen, auch Garantiebedingungen dargestellt werden müssen. Dies gilt auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes für die Werbung mit einer Herstellergarantie. Also: werben Sie für Produkte mit der Übernahme der Herstellergarantie, müssen auch die detaillierten Garantiebedingungen des Herstellers in dem eBay-Angebot mit aufgenommen werden. Ansonsten drohen aufgrund dieser Nicht-Umsetzung aktuell immer noch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, die durch eine konkrete Darstellung vermieden werden können.