Manche TV-Sender sind darauf angewiesen, ihr Programm verschlüsselt auszustrahlen. Entweder weil sie die Ausstrahlungsrechte an bestimmten Programmteilen nur für eine eingeschränkte Region besitzen, wie zum Beispiel der Österreichische Rundfunk; Oder aus finanziellen Gründen, weil sich diese Sender über die Pay-TV-Gebühren finanzieren. Die Verschlüsselung wird erreicht durch den Einsatz eines sogenannten Conditional Access Systems, kurz CAS genannt. Um nun den Einsatz dieser Verschlüsselungssysteme geräteunabhängig und bequem für den Zuschauer zu ermöglichen, verabschiedete das DVB-Konsortium 1995 die Common Interface Spezifikation. Das CI-Modul war geboren! Damit wurde es möglich, standardisierte Digitalempfänger mit einer Universal-Nachrüst-Schnittstelle zu bauen, ohne dass das Verschlüsselungssystem fest im Gerät integriert werden musste. Einfach das benötigte CI-Modul samt Smartcard in das Empfangsgerät einstecken und fertig! Auch der Einsatz zweier verschiedener Smartcards sogar mit verschiedenen Verschlüsselungsverfahren in nur einem CI-Modul ist so möglich. Sehr bequem und einfach für den Benutzer. Doch bereits von Anfang an gab es einige Hersteller von Verschlüsselungssystemen, Kabelnetzbetreiber und Pay-TV-Veranstalter, die die Universalschnittstelle CI ganz und gar nicht unterstützen wollten. Denn durch das universelle Common Interface war es nicht mehr möglich, den Zuschauer ausschließlich an das eigene proprietäre System und die eigenen Receiver zu binden. So wurden angebliche Sicherheitsprobleme genutzt, die CI-Technik schlecht zu machen. Denn es wäre ja theoretisch möglich, den im CI-Modul entschlüsselten Datenstrom für illegale Zwecke abzugreifen. Ebenso wurde angeführt, dass der Jugendschutz nicht den nötigen Anforderungen entspreche. Doch beide Alibiargumente greifen nicht wirklich! Denn es sind keinerlei Fälle von Raubkopien bekannt, die dieses Verfahren nutzten. Auch der in Deutschland vorgeschriebene Jugendschutz ist mit einem CI-Modul problemlos realisierbar, da alle legal zu erwerbenden CI-Module die Anforderungen des Jugendschutz in Deutschland erfüllen. Doch die fehlende Kontrolle über den Zuschauer nagte an den Plattformbetreibern und verschiedenen anderen Interessensgruppen im europäischen TV-Markt. Also musste ein Nachfolger des akzeptierten Standards CI her! CI-Plus war geboren! Plus klingt gut und nach einer Weiterentwicklung! Doch CI-Plus ist kein verabschiedeter Standard, sondern eine Initiative der Verschlüsselungsmodul-Hersteller Neotion und SmarDTV sowie der vier Fernsehgeräte-Hersteller Panasonic, Samsung, Philips und Sony. Also keine Norm und erst recht kein direkter Nachfolger des CI-Systems des DVB-Konsortiums. Die Kontrollmöglichkeiten in der Übersicht: 1.Die Aufzeichnung von Sendungen kann verhindert werden. 2.Das Vorspulen bei Aufzeichnungen kann verhindert werden. 3.Sendungen können automatisch gelöscht werden. 4.Timeshift kann verhindert oder zeitlich begrenzt werden. 5.Es kann nur eine SmartCard in das CI-Plus-Modul eingesetzt werden. 6.HD-Signale werden nur an HD-Ready-zertifizierten Monitoren wiedergegeben. 7.Herkömmliche CI-Module können in CI-Plus-Geräten einfach deaktiviert werden. 8.Der DVB-Receiver kann von aussen quasi unbrauchbar gemacht werden. 9.Updates können jederzeit eingespielt werden, ohne dass der Kunde sich ernsthaft dagegen wehren kann. „Wollen Sie das?" TV-Sender und Plattformbetreiber schieben CI-Plus quasi als Trojanisches Pferd in die Haushalte, um damit die totale Kontrolle der Fernsehnutzung zu erhalten. Und das, obwohl CI-Plus kein internationaler Standard ist. Es gibt auch keine Bestrebungen, CI-Plus zu einem solchen zu machen. Wahrscheinlich ist der Industrie und den Plattformbetreibern klar, dass dieses Forcieren eines proprietären Systems in Zeiten, in denen bereits große Streaming- und Download-Plattformen auf Kopierschutz verzichten, in der Öffentlichkeit und bei Kartellwächtern der EU nicht nachvollziehbar ist. Wollen Sie wirklich künftig ein Trojanisches Pferd im Wohnzimmer haben?