Viele Menschen in Deutschland bessern ihr Einkommen durch einen sogenannten 450 € Job auf. Vielleicht auch einige von euch. Doch kann man mehrere dieser Minijobs gleichzeitig annehmen? Das gesagte gilt nur dann, wenn man keinen Hauptberuf hat. Ein Arbeitnehmer kann auch mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen ausüben, allerdings nicht bei demselben Arbeitgeber. Bei der Ausübung mehrerer geringfügig entlohnter Minijobs darf das monatliche Gesamtarbeitsentgelt aus diesen Beschäftigungen 450 Euro nicht übersteigen. Ergibt sich aufgrund der Zusammenrechnung mit einer weiteren Beschäftigung ein Gesamtarbeitsentgelt von mehr als 450 Euro, findet das Haushaltsscheck-Verfahren mit seinen besonderen Vergünstigungen keine Anwendung mehr. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer im normalen Beitrags- und Meldeverfahren bei der für ihn zuständigen Krankenkasse angemeldet werden. Ein Arbeitnehmer, der bereits eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ausübt, kann daneben noch einen 450-Euro-Minijob ausüben. Sofern ein Arbeitnehmer neben seiner versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung mehreren 450-Euro-Minijobs nachgeht, gelten die Minijob-Regelungen stets für die zuerst aufgenommene Nebenbeschäftigung. Wird der erste 450-Euro-Minijob im Privathaushalt ausgeübt, findet das Haushaltsscheck-Verfahren Anwendung. Alle weiteren 450-Euro-Minijobs werden aber mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und sind sozialversicherungspflichtig. Hierbei erfolgt dann die Meldung und Beitragszahlung zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung an die für den Arbeitnehmer zuständige Krankenkasse. Rechtsanwalt Christian Solmecke Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web 2.0 Plattformen und App-Entwickler. Neben seiner Kanzleitätigkeit ist Solmecke Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet an der Cologne Business School (http://www.dikri.de). Dort beschäftigt er sich insbesondere mit den Rechtsfragen in Sozialen Netzen. Vor seiner Tätigkeit als Anwalt arbeitete er über 10 Jahre als freier Journalist und Radiomoderator (u.a. für den Westdeutschen Rundfunk). http://www.facebook.com/die.aufklaerer Hotline: 0221 / 400 67 550 E-Mail: info@wbs-law.de