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Hinweis: Die EU-Kommission hat im März 2015 eine vorläufige Leitlinie zur Auslegung der neuen EU (VO) 165/2014 formuliert. Dort steht u.a.: „Planmäßige wöchentliche oder tägliche Ruhezeiten dürfen aber müssen nicht nachgetragen werden. Beim Auslesen der Kontrollgeräteaufzeichnung der letzten 28 Tage sind regelmäßige Aufzeichnungslücken als legitime tägliche/wöchentliche Ruhezeiten abzuleiten.“ Daher ist das dargestellte Video nicht mehr ganz aktuell aber auch nicht falsch. Weitere Informationen auch zu Schulungen unter www.tachex.de und auf unserer Facebook-Seite unter www.facebook.com/TachexGmbH. Einfach "Gefällt mir" klicken und auf dem Laufenden bleiben!