Checkliste, Musterrechnung: http://www.res-media.net/checklisten E-Mail: shb@res-media.net | Telefon 06131-144560 Welche Anforderungen müssen Unternehmen erfüllen, damit Rechnungen auch auf elektronischem Wege verschickt werden können? Rechnungen dürfen per einfacher E-Mail versendet werden. Der Gesetzgeber hatte bereits im September ein neues Steuervereinfachungsgesetz auf den Weg gebracht. Die darin enthaltene Neuregelung in § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) war am 1. Juli 2011 in Kraft treten. Bis Sommer 2011 durften elektronische Rechnungen nur mittels qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz oder über den elektronischen Datenaustausch (EDI) versendet werden. Nach der jetzt geltenden Gesetzesfassung können Onlinehändler aber auch die einfache elektronische Übermittlung wählen. Solange es innerbetriebliche Kontrollverfahren gebe, „die einen verlässlichen Prüfpfad zwischen Rechnung und Leistung schaffen können“ (§ 14 Abs. 1 UStG), dürfen Rechnungen daher auch per E-Mail gegebenenfalls mit PDF- oder Textdateianhang, über Computer-Fax, per Web-Download oder per DE-Mail usw. versendet werden. Das Video erklärt die Anforderungen an die elektronische Versendung von Rechnungen und den erforderlichen Inhalt anhand einer Musterrechnung. IMPRESSUM: http://www.res-media.net/impressum/