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Rechtsanwalt Markus Rebl, im gewerblichen Rechtsschutz spezialisierter Anwalt in Regensburg im Fernsehinterview Rechtstipp bei anwalt.de: http://www.anwalt.de/rechtstipps/filesharing-und-abmahnung_008108.html Immer öfter flattern Internetbenutzern Abmahnungen ins Haus, weil sie vielleicht Musik oder Filme aus dem Netz heruntergeladen haben oder vielleicht sogar hochgeladen haben. Filesharing nennt man das, viele sind an sogenannten Tauschbörsen angemeldet und wie das funktioniert, das erklärt uns jetzt erstmal der erste Beitrag. Ein Klick auf den Esel und schon kann es losgehen: Musiktauschbörsen wie eMule sind nach wie vor weit verbreitet und bei allen Altersklassen sehr beliebt. Mit Napster hat alles angefangen: Das inzwischen kostenpflichtige Programm nutzte damals schon das Peer-to-Peer System. Der Rechner, auf dem die Software installiert ist, wird nach Musikdateien abgesucht, die Ergebnisse an einen zentralen Server im Internet weitergeleitet. Dort gehen auch die Suchanfragen der anderen Teilnehmer ein. Mithilfe des Servers können sich die User dann direkt verbinden, die Daten austauschen. Diese Technik ist heute noch die Grundlage für die meisten Tauschbörsen, inzwischen erfolgt der Austausch aber bei vielen Programmen direkt zwischen den Anwendern oder über mehrere Server. Das Uploaden und Downloaden wird immer schneller, die Wege werden immer schwerer nachvollziehbar – sehr zum Leidwesen der Musik- und Filmindustrie. Legal ist das Laden und Tauschen meistens nämlich nicht. Und wer erwischt wird, der muss mitunter hohe Geldstrafen bezahlen. M: Unsere Statistin, die ärgert sich da gerade über eine Abmahnung, die sie bekommen hat, und wahrscheinlich auch über eine sogenannte Unterlassungserklärung. Bei uns im Studio begrüße ich jetzt Markus Rebl von der Kanzlei Treutler Rechtsanwälte Fachanwälte in Regensburg, er ist selber Rechtsanwalt und beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit solchen Abmahnungen. Herr Rebl, herzlich willkommen. R: Guten Abend. M: Herr Rebl, wie das technisch geht, das hab ich jetzt verstanden, aber aus juristischer Sicht, gegen welches Gesetz verstoße ich denn da, wenn ich mich an solchen Tauschbörsen beteilige? R: Ja gut, zunächst mal, das Beteiligen an den Tauschbörsen an sich ist noch kein Problem, die Inhalte sind entscheidend und vielfach ist die Rechtsgrundlage einfach das deutsche Urheberrechtsgesetz, gegen das verstoßen wird, wenn man Musikstücke hier oder auch Filme zum Download anbietet. ‚ M: Also, da ist nochmal der Unterschied, ob ich nur was downloade oder auch aktiv anderen was anbiete. R: Ja, hauptsächlich werden die Abmahnungen eben ausgesprochen, weil man hier eben gegen das Recht der öffentlichen Wiedergabe verstößt, also sprich, die Musikstücke auch anderen anbietet zum Download. M: Herr Rebl, die Musikindustrie und auch manche Anwaltskanzlei, die gehen da immer gezielter gegen solches Filesharing vor, da werden dann schnell mal vierstellige Beträge gefordert und auch eine so genannte Unterlassungserklärung. Konzentrieren wir uns mal zunächst auf diese Unterlassungserklärung. Wie verhalte ich mich denn, wenn ich tatsächlich mich da beteiligt habe und so eine Erklärung bekomme? R: Ja gut, zunächst mal muss man wissen, wenn man so eine Abmahnung bekommt, eine Reaktion, zumindest irgendeine, ist in jedem Fall veranlasst. Reagiert man auf dieses Anwaltsschreiben nicht, hier ist auch meistens eine sehr kurze Frist gesetzt, geht das Ganze zu Gericht und man erhält dann relativ schnell auch eine einstweilige Verfügung meistens und dann wird's eben richtig teuer. M: Also ich darf das nicht unter den Tisch kehren. Dann wird ja oft noch Schadensersatz gefordert beziehungsweise Anwaltskosten werden geltend gemacht. Wie ist es denn damit, muss ich das immer, ja, unnachgefragt zahlen, oder gibt es da auch Möglichkeiten? R: Ja gut, zunächst mal kann man jedem raten, wenn er so einen Bericht bekommt, zunächst mal auf keinen Fall die Unterlassungserklärung, die vorformulierte, so unterschreiben und zurückschicken, wie sie gefordert ist. Vielfach sind diese Erklärungen zu weit formuliert, enthalten, ja, sagen wir mal, nicht wirklich ordnungsgemäße Formulierungen. Also, hier muss man auf jeden Fall nachhaken. Gleiches gilt für diesen Schadenersatz und die Anwaltskosten, die gefordert werden, hier ist vielfach, wird einfach nur die Pauschale in den Raum gestellt und da ist natürlich auch Verhandlungsspielraum in aller Regel schon vorhanden. Wobei man natürlich auch immer darauf abstellen muss, wer hat diese Rechtsverletzung begangen? War das jetzt ein 15-jähriges Kind, oder wie auch immer. Also, das ist sehr stark einzelfallbezogen. […]