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Freeman Martin im Gespräch mit Freeman Joe Kreissl über den 'ordungsgemässen', schwerst rechtswidrigen polizeilichen Hinterhalt zur Erzwingung einer 'Ersatzfreiheitsstrafe' wegen einer fiktiven SchadensAndichtung durch die nicht zuständige Verwaltung, die Zeit im 'ErziehungsZentrum des Bundes', die Wäsche in der Waschmaschine, das Zähneputzen, saubere Unterwäsche, die Hintergründe um den Konkurs des 'Johannes Ewald Kreißl', diverse Schadenersatzforderungen, die gerichtliche Schnitzeljagd nach einem verschwundenen 'Gerichtsakt', den morgendlichen Überfall durch die Schnitzeljäger, die Tomaten im Kühlschrank, die 'anstandslosen marihuanasüchtigen römischen Schäferhunde des Bischofs', den Canon 144 über 'fehlende äussere ausführende Leitungsgewalt', die episkopathische Ignoranz, die Kündigung des Herrschaftsvertrages und die Tatsache, dass man natürlich keine einzige Pflanze von Gaia per Statut verbieten darf... und schon gar nicht, wenn es sich dabei um die älteste Kultur- und Heilpflanze der Menschheit handelt... und vor allem dann, wenn sie in der sittlichen Ordnung grossgezogen wird und das hütende Wesen nicht einmal im Recht ist! ... vergib ihnen, sie wissen nicht, was sie tun! Guten Morgen! ----------------------------- Leibgedinge zwischen der natürlichen Person Johannes Ewald K r e i ß l, geb. 14.11.1970 in Wels, OÖ 2057/1970 (im Eigentum der Rechtseinrichtung Republik Österreich) und dem Menschen als geistig-sittliches Wesen ‚I‘ genannt ‚Joe Kreissl‘. Im Bewusstsein um den Unterschied zwischen dem, was gilt und dem, was ist, in der Erkenntnis, dass Fiktion nicht absolut ist, in ewiger Dankbarkeit darüber, dass es eine Kraft gibt, die den Menschen aus der Illusion heraus in sein Wesen geleitet, in Klarheit darüber, dass die Gesellschaft nur funktionieren kann, wenn es bestimmte gemeinsame Regeln gibt und sich daran auch gehalten wird, im Verständnis dafür, dass man solche Regeln jedoch nur befolgen sollte, wenn diese auch sinnvoll erscheinen, in der Absicht, durch Freundlichkeit ein strahlendes Vorbild für die Menschen zu sein, ein Botschafter der Sonne, ein Vorbote des ‚Grossen Lichts‘, im Bemühen darum, das erwachende Bewusstsein und das träumende Bewusstsein miteinander in Harmonie zu halten, im beiderseitigen Einvernehmen darüber, dass der Mensch in einer anderen Rolle tatsächlich ein ‚anderer Mensch‘ ist, sowie in tiefer Freude über die Tatsache, dass Alles Eins ist wird also heute hier im ewigen Jetzt an den Tagen einer Wintersonnenwende auf Gaia für alle Zeit vereinbart, dass sich die Person Johannes Ewald K r e i ß l dazu verpflichtet, an das geistig-sittliche Wesen I.Mens, genannt ‚Joe Kreissl‘ oder ‚Freeman Austria’ lebenslangen Unterhalt zu leisten. Diese Unterhaltspflicht beginnt rückwirkend mit 21. März 2012. Unterhalt, der noch nicht geleistet wurde, wird - je nach Bemittelung des Verpflichteten - zinsfrei bis zu jener Fälligkeit aufaddiert, an welcher der Verpflichtete über die entsprechenden Mittel verfügt. Das geistig-sittliche Wesen erklärt sich damit einverstanden. Der zu leistende Unterhalt besteht aus • jeglichen ‚Einnahmen‘ oder Mitteln, welche einem Zusammenhang mit der Vereinbarung mit der Republik Österreich vom 14. März 2012, der so genannten ‚FreemanErklärung‘ entspringen. Das sind insbesondere alle Formen des so genannten ‚Austritts‘, Zuwendungen, Spenden und dergleichen, sowie sämtliche Forderungen, die sich aus den Stundensätzen in der Vereinbarung berechnen. Zum Zeitpunkt der Vertragsschliessung ist bekannt, dass ... den ganzen Vertrag findest Du auf welcometofreedom.at