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Rund 20 Millionen Haushalte in Deutschland heizen mit Erdgas. Für viele Verbraucher könnte ein Anbieterwechsel interessant sein. Verbraucherschützer raten allerdings, die Tarife genau zu studieren. Wie finde ich den günstigsten Gasanbieter? Eine erste Orientierungshilfe sind Preisvergleichsportale im Internet. Einfach in die Suchmaschine eingeben, und schon hat man jede Menge davon. Doch Vorsicht, nicht auf alle Angaben ist Verlass. Manche Portale verlangen Provisionen, bevor sie ein Unternehmen aufnehmen. Ganz oben in der Vergleichsliste stehen in der Regel nicht die billigsten und schon gar nicht die günstigsten Anbieter. "Sondern die", so Verbraucherschützer, "die mit einer bezahlten Anzeige die attraktive Platzierung gekauft haben. Ähnlich wie beispielsweise bei der Suchmaschine Google." Was zeichnet einen guten und fairen Tarif aus? Die Stiftung Warentest empfiehlt unter anderem Tarife mit einer mindestens zwölfmonatigen beziehungsweise über die gesamte Laufzeit reichenden Preisgarantie. Die Erstvertragslaufzeit sollte demnach nicht mehr als zwei Jahre dauern, die Kündigungsfrist dagegen bei sechs Wochen liegen. Meiden sollten Kunden sogenannte Pakettarife über eine bestimmte Gasliefermenge. Bei niedrigerem Verbrauch gibt es dabei kein Geld zurück. Als ungünstig werten die Verbraucherschützer Tarife mit Neukundenboni. Solche einmaligen Wechselprämien werden nur unter bestimmten Umständen und manchmal gar nicht ausgezahlt. Sie lassen den Tarif im Vergleich billiger aussehen, als er mit Blick auf den Gaspreis tatsächlich ist. Bei der Einstellung der Suchoption sollten solche Angebote ausgeschlossen werden. Das gleiche gilt für Tarife mit Vorkasse. Sie können ein Hinweis auf unseriöse Geschäftsmodelle von Billiganbietern sein. Bei Insolvenz ist das Geld oft weg. Wie funktioniert der Wechsel? Der neue Anbieter übernimmt nach Vertragsabschluss in der Regel kostenlos die Abwicklung. Dafür fragt er beim neuen Kunden dessen persönliche Daten sowie weitere relevante Daten wie die Kundennummer beim bisherigen Anbieter und die Nummer des Gaszählers ab. Teils empfiehlt es sich, den Stand des Anbieterwechsels zwischenzeitlich beim alten Versorger zu überprüfen. Wie schnell komme ich aus meinem Vertrag heraus? Das hängt ganz vom jeweiligen Tarif ab. Wer noch nie gewechselt hat und noch in der Grundversorgung ist, kann jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen kündigen. Ansonsten steht die Kündigungsfrist im Vertrag. Bei einer Preiserhöhung hat jeder Kunde das Recht auf eine sofortige Kündigung. In der Regel dauert es ein bis zwei Monate, bis die Wechselformalitäten abgeschlossen sind. Kann ich plötzlich ohne Gas dastehen? Nein, auch bei Problemen während des Wechsels oder bei einer plötzlichen Pleite des neuen Anbieters kann das nicht passieren. Der lokale Versorger ist gesetzlich verpflichtet, alle Haushalte in seinem Gebiet mit Energie zu versorgen - auch wenn er nicht mehr deren Vertragspartner ist. Er darf dann aber auch wieder seinen Grundpreis für das gelieferte Gas verlangen. Homepage: http://www.mittagsmagazin.de Blog: http://www.mimawebspiegel.de Facebook: http://www.facebook.com/mittagsmagazin Twitter: https://twitter.com/mittagsmagazin