Geld verdienen mit Musik, Selbstvermarktung, GEMA, GVL & Co
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19m 13sLänge
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Kommentare
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zislec ich gebe dir recht
bin dganz deiner meinung von mir gibt es auch eun abo und ein like -
So mein Freund... es kommt selten bei mir vor aber in deinem Fall bekommst du ein like und ein Abo. Alleine nur dafür weil tatsächlich das geliefert wurde was im Titel steht. Also weiter so... bist eine aussterbende Art auf youtube 🤘😎🤘
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Danke vielmals
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Hi Sacha sehr tolles Video, interessante Möglichkeiten.
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Hier möchte ich euch aufzeigen wie wir Musiker Künstler von der GVL betrogen werden die nicht im Radio gesendet werden.
Hier das Lügenvideo von der GVL wie sie lügt!!!
https://www.youtube.com/watch?v=iSXhcym7UQY
Seit 2010 hat kein Musiker Künstler Geld erhalten. Es erhalten nur Musiker Gelder die in von der GVL bestimmten Radio wie öffentlich rechtliche gesendet werden. Der größte Teil Musiker Künstler (Discofox, Trashmetal,Jazz,Pank, Rock,Techno usw.) werden nicht im Radio gesendet. Sie erhalten so gut wie nichts von der GVL . Für das Jahr 2010 hat die GVL über 150 Millionen Einnahmen gemacht. Künstler die im Radio gesendet werden erhalten davon ca 73 Millionen. https://www.gvl.de/rechteinhaber/kuenstler/verteilung/verteilung-2010 Der größte Teil an Musiker die nicht gesendet werden erhalten ab 2018(nach 8 Jahren) Gelder unter einen 5 Millionen Topf.
https://www.gvl.de/rechteinhaber/kuenstler/verteilung/verteilung-2010/tontraeger-ohne-sendenutzung
Das Deutsche Patent und Markenamt DPMA hat die Staatsaufsicht über die Verwertungsgesellschaft. Sie sollte uns Musiker eigentlich vor diese abzocke schützen. Aber ganz im gegenteil. Sie befürworten diese abzocke und segnet sie ab. Der Boss des DPMA ist der Justizminister Herr Heiko Maas von der SPD. Sie sorgen gesetzlich weiterhin das wir Musiker,Kreativen, Künstler keine Rechte bei den Verwertungsgesellschaften haben. So können wir selber nicht für unsere Rechte kämpfen.
Meine Meinung ist das eine Moderne Mafia mit Staatschutz DPMA, Justizminister Heiko Maas (SPD) -
Der Unterschied zwischen GEMA und GVL ist. Die GEMA vertritt die Interessen von Verlage , Komponisten und Texter. Bestimmungsrecht hat nur eine Elite von 6% der Mitglieder. Die GVL vertritt die Interessen von Labels und Musikern für die zweit Verwertung .(Nicht für live Auftritte) das ist keine zweit Verwartung . GVL wird von 24 Leuten geführt wo nur 1 die Interessen der Tonstudio Musiker vertritt.(Der kommt auch aus der Eliten)
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Die GEMA ist vom Staat eine gewollte und geförderte (Monopole) Verwertungsgesellschaft die das Inkasso macht für Verlage, Komponisten und Texter. Bei der GEMA darf nur eine Elite von 6% von ca 70 000. Mitglieder bestimmen wer und wo die Gelder hinfließen. Jetzt müsste man annehmen die SPD ist gegen die undemokratisch Haltung der GEMA. Aber ganz im Gegenteil sie unterstützt das noch, verankert das ins Gesetz mit einem Trick und lässt sich durch Errungen, bezahlten Reden (2008 Zypries), Parteispenden dieses unrecht bezahlen. Jetzt hat Herr Maas mit dem Mitgliedertrick im neuen Gesetzt für Verwertungsgesellschaften VGG. Dafür gesorgt das nur alle Mitglieder bei der GEMA mitbestimmen dürfen. Der Trick ist; das nur die 6% Elite echte Mitglieder sind, die anderen 65 000 sind nur an und außerordentlichen(sind Scheinmitglieder, haben keine Rechte). Mit so miesen Tricks werden wir Kreativen, Urheber, Künstler von der Justiz (SPD) betrogen. Diesen Rechtstaat kann man dank Herrn Maas in die Tonne hauen!!!................................................................. Auch Musiker die eigentlich für ihre Leistung von der GVL Gelder erhalten sollten erhalten nichts seit 2010!!!. Sondern nur die Musiker die in bestimmten Radiosender(von GVL bestimmt) gesendet werden. Obwohl die GVL ca 40 % außerhalb des Radiogeschäftes einnahmen macht. #GVL macht einnahmen von ca 174 Millionen im Jahr, soll der #Musiker der nicht im Radio gesendet wird erst nach 8 Jahren aus einem viel zu kleinen 5 Millionen Pott was erhalten. Er muß dann nachweisen wo seine Musik genutzt worden ist. Hinter diesem Unrecht steht unsere Justiz und Regierung und das dass so bleibt hat der Lobbyisten gesteuerte Herr Maas dafür gesorgt das eine neue demokratische Verwertungsgesellschaft C3S als Genossenschaft nicht starten kann. DAS IST UNSERE DEMOKRATIE UND #RECHTSTAAT. Schlimm............................................Frau Monika #Grütters die noch vor einem Jahr gesagt hat : Musiker und Kreative sollen für ihre Leistung Leben können. Das sind auch nur lügen. Für diese Frau ist nur wichtig das ihre Oper in Berlin finanziert wird................................................................................................................................................................................................Ein Gericht hat festgestellt das wir Kreativen, Künstler und Urheber von den Verwertungsgesellschafen seit Jahrzehnten betrogen worden sind. Weil diese Pauschal 40-50% der Einnahmen an die Verlage ausgezahlt haben den aber den Urhebern gehören. Jetzt müsste man denken die Justiz (Maas) sorgt für Gerechtigkeit so das die Betrogende ihre Gelder erhalten. Aber genau das Gegenteil. Er schlägt sich auf die Seite der Verlage. Die SPD hat viele Einnahmen von Verlagen und ist selber Verlag ;-(!!. Mit der Begründung. Die kleinen Verlage sollen nicht sterben das sie ja die kleinen Urheber, Künstler, Kreativen unterstützen. DAS IST UNSERE #JUSTIZMACHT!!!!! Schlimm...................................................................... Frau Monika Grütters, Herr #Maas, Herr Oetinger schlagen sich auf die Seite der Verlage und gegen die Rechte und Einnahmen der Kreativen, Urheber und wollen das Europaweit die Verlage 40-50% pauschal Gelder von den Verwertungsgesellschaften erhalten. Das wollen sie Gesetzlich zementieren. Ihr könnt erkennen welche Interessen diese (schein) Volksvertreter wirklich vertreten.. Schlimm.Herr Maas wird (hoffentlich) 2017 sein Amt verlieren. Es wird ihm nicht viel ausmachen da er bestimmt viele Angebote von der #Lobbyisten Macht (wie eins Herr Fischer) erhalten haben. Meine Meinung: Er hat nicht nur das ansehen der Justiz beschädigt sondern durch sein Lobbyisten gesteuertes verhalten die vielen Kreativen, Künstler und Urheber betrogen und gegen die Seite der #SPD gebracht. Das macht nicht nur Kreative, Künstler und Urheber arbeitslos sondern auch seine SPD Genossen.Ich hoffe und bete vom ganzen Herzen das wir eine neue Regierung bekommen die nach Moral und Gewissen handelt (Kant) und nicht für die Elitenmacht.Herr Maas ist für mich ein Demokratie und Rechtsstaats Vernichter der sein Amt für die Interessen seiner Partei und der #Lobbyisten Macht missbraucht !!! Das schlimme ist. Solche Leute brauchen diesen Rechtsaat nicht zu fürchten, aber so Leute wie ich....Schlimm.
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Danke für das tolle Video.
Hast du bei "record" jet deine Bankverbindung oder Pay pal angegeben?
Und ist das alles noch aktuell, oder gibt es bereits interessantere, neue, bessere Möglichkeiten? -
Danke für das sehr informative Video. Hast du auch Erfahrungen mit Bandcamp gemacht?
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Servus, cooles Video einige Plattformen kannte ich noch nicht.
Der Unterschied zwischen GVL und GEMA ist eigentlich recht schnell erklärt: Die GEMA treibt Geld für die Urheber ein, die GVL für die Musiker die auf der Aufnahme zu hören sind. Da Du beides bist bei Deinen Songs bekommst Du von beiden Geld. Wenn Du die Songs nur schreiben würdest und andere Musiker sie einspielen, bekommst Du GEMA Einnahmen und die Musiker GVL-Auszahlungen.
Das Problem der nicht abgegebenen GEMA-Bögen durch Venues lässt sich lösen, indem man selbst die Meldung bei der GEMA macht welche Songs gespielt wurden. Geht mittlerweile auch online. -
Hallo, über was haben sie ihre Musik, die in den Charts war,
veröffentlicht und wie haben sie diese vermarktet?
Gruß Mike -
Moin! Ich war am ANfang eher skeptisch und habe etwas geskippt, aber waren einige neue Sachen dabei, ich wäre von alleine wohl weniger schnell auf Popvirus und Whalereport gekommen. Danke!
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Muss man nirgends Kontodaten angeben?
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mir stellen sich noch folgende Fragen , darf ich einen Track auf verschieden Plattformen bereit stellen , sollte oder muss ich sogar diesen Track auf freie Plattformen wie soundcloud löschen,
gutes Video , -
Die GVL macht seit 2010 Einnahmen pro Jahr von über 140 Millionen Euro.
Seit 2010 erhalten alle Musiker keine (Null) Einnahmen die nicht in bestimmten großen Radio Sender gesendet werden(Mit Zustimmung des DPMA).
45% der Einnahmen der GVL werden ausserhalb des Radio Geschäfte s gemacht. Z.b. Diskotheken, Fußballstadio, Internetradio u.s.w.
2017 schafft dann die GVL einen Topf an von 5 Millionen Euro ( von Einnahmen außerhalb des Radiogeschäftes von über 600 Millionen Euro) . Um damit die Musiker , Kreativen zu bezahlen die seit 2010 keine Gelder mehr erhalten haben. Wann Musiker dann Gelder erhalten steht noch nicht fest. Sie Müssen dann Nachweisen ob ihre Musik genutzt wurde ab 2010. Mit viel Glück erhalten die Musiker dann 2018 was von der GVL , aber ich denke mit dem Schutz des Bundestag und der deutschen Justiz wird das erst 2020 sein.
Für mich stellt sich die Frage . Wer Schütz dieses System?
Wer hat dadurch Vorteile? Und warum wären sich die Musiker nicht ? Und wie könnten sich Musiker wären?
Es ist bekannt das GEMA und GVL undemokratisch und von Unkreativen beherrscht wird.
Und das wird es wohl auch bleiben nach den Sonderregelungen der Justiz'.
http://www.urheberrecht.org/topic/UmsetzungVG-RL/VGG-Referentenentwurf.pdf
Die Sonderregelung für die GVL findet ich sehr interessant. Die GVL wird von großen Teil von den Unkreativen beherrscht. Und die (schein) Demokraten finden das wohl gut und richtig. Auch bei dieser Regelung. Und da sollte man genau hinschauen. Da steht.seit 87
Zu § 7 (Mitglieder) Die Vorschrift setzt Artikel 3 Buchstabe d der VG-Richtlinie um und definiert den Begriff des Mitglieds. Die Definition knüpft dabei an die Kategorie des Berechtigten (§ 6) an. In aller Regel wird nämlich nur derjenige Rechtsinhaber als Mitglied der Verwertungsgesellschaft aufgenommen, der seine Rechte bereits von ihr wahrnehmen lässt. Für Einrichtungen, die Rechtsinhaber vertreten, einschließlich anderer Verwertungsgesellschaften, Gewerkschaften oder Vereinigungen von Rechtsinhabern, gilt dies nicht im gleichen Maße. Die Vorschrift führt sie daher gesondert als mögliche Mitglieder auf. In der Praxis betrifft dies beispielsweise die Gesellschafter der GVL, also die deutsche Orchestervereinigung e.V. (DOV) und den Bundesverband Musikindustrie e.V. (BVMI) für die Herstellerseite. Der Begriff „Mitglieder" ist in diesem Zusammenhang wie auch an anderen Stellen des Gesetzes untechnisch zu verstehen: „Mitglieder" sind unabhängig von der jeweiligen Rechtsform der Verwertungsgesellschaft alle Berechtigten, die in ihrem Verhältnis zu der Gesellschaft eine entsprechende Stellung haben, wie etwa Vereinsmitglieder oder die Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ,,..................................... Auch was auf Seite 90 steht.( Das ist die GEMA Begründung warum nur 5% dort mitbestimmen dürfen.)
Es gibt zahlreiche Urheber oder Inhaber verwandter Schutzrechte, die nur gelegentlich Werke schaffen oder schutzfähige Leistungen erbringen. Diese sollen die deutlich kleinere Zahl derjenigen Urheber oder Schutzrechtsinhaber, die mit ihren Rechten das wirtschaftliche Fundament der Verwertungsgesellschaft bilden, nicht majorisieren können (vgl. Entwurf eines Gesetzes über Verwertungsgesellschaften auf dem Gebiet des Urheberrechts vom 23. März 1962, Bundestagsdrucksache IV/271, S. 16, linke Spalte). Diese Maßgabe ist auch künftig bei der Festlegung angemessener und wirksamer Verfahren für die Mitwirkung und bei der fairen und ausgewogenen Vertretung der verschiedenen Kategorien von Mitgliedern und Berechtigten zu berücksichtigen
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Von Martin Vogel
Die Pressemitteilung der SPD zum neuen Gesetz titelt "Endlich mehr Rechte für Urheber". Ähnlich äußert sich die CDU. Darin liegt eine nur schwer hinnehmbare Irreführung der Urheber, denen durch die Hintertür das ihnen zustehende Aufkommen aus ihren Rechten, die faktisch und rechtlich nur von Verwertungsgesellschaften wahrgenommen werden können, drastisch beschnitten wird
https://www.perlentaucher.de/essay/die-neuregelung-der-verlegebeteiligung-eine-irrefuehrung-der-urheber.html