Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein - vertritt 5.100 niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten. Sie ist ärztliche Selbstverwaltung und eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. - steht für Freiheit, Vielfalt und Würde des Berufes ihrer Mitglieder, der Ärzte und Psychotherapeuten in Schleswig-Holstein - sorgt dafür, dass in Schleswig-Holstein Ärzte und Psychotherapeuten vorhanden sind - vereinbart mit den Krankenkassen die Honorare für die Ärzte und Psychotherapeuten und verteilt die von den Krankenkassen zu zahlende Gesamtvergütung an die Ärzte und Psychotherapeuten. - garantiert eine hohe Qualität der ambulanten Versorgung. - organisiert den ärztlichen Bereitschaftsdienst in sprechstundenfreien Zeiten. - prüft die Abrechnung ihrer Mitglieder auf Richtigkeit und wickelt sie mit den Kassen ab. Außerdem berät die KVSH bei Abrechnungs- und Wirtschaftlichkeitsfragen in der Arzneimittelverordnung. - nimmt Aufgaben der gemeinsamen Selbstverwaltung wahr. Das geschieht zum Beispiel im Zulassungsausschuss, wo Kassenärztliche Vereinigung und Krankenkassen gemeinsam entscheiden, ob sich ein Arzt oder Psychotherapeut niederlassen und zu Lasten der Krankenkassen abrechnen darf. - setzt sich berufspolitisch dafür ein, dass Freiberuflichkeit, Niederlassungsfreiheit und freie Arztwahl gewahrt bleiben.