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Singels suchen die Frau oder den Mann fürs Leben gerne in Online-Partnerbörsen. Wer eine Jahresmitgliedschaft bei „Parship" abschließt, sollte das Kleingedruckte sorgfältig lesen. Sascha will nach wenigen Tagen vom Vertrag zurücktreten und kündigt fristgerecht. Dann bekommt er von "Parship" eine Rechnung über 200 Euro. Wertersatz für bereits vermittelte Kontakte nennt das die Partnerbörse. Sascha zahlt nur einen Teil der Summe. Daraufhin setzt "Parship" ein Inkassobüro ein, das nicht gerade zimperlich mit Zwangsvollstreckung und zusätzlichen Kosten in so wörtlich „nicht unerheblicher Höhe" droht. Vor der Kamera will sich niemand von "Parship" äußern. Schriftlich teilt die Firma mit. „Wir weisen unsere Mitglieder vor Abschluss des Bestellvorgangs sogar mehrfach auf die Wertersatzregelung hin." Doch Nutzer wie Sascha können die Höhe des Wertersatzes kaum vorhersehen. Die Verbraucherzentrale Hamburg sieht darin Methode und klagt jetzt gegen "Parship". „Wir kritisieren die Höhe des Wertersatzes, dieser kann ja bis zu 75 Prozent des ursprünglichen Vertragspreises betragen und das ist unserer Meinung nach unzulässig. Also ein Tagespreis für die Nutzung, das wäre in Ordnung, aber was darüber hinausgeht nicht", erklärt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. Partnervermittlungen im Vergleich: http://www.zu-zweit.de/partnervermittlung Homepage: http://www.mittagsmagazin.de Blog: http://www.mimawebspiegel.de Facebook: http://www.facebook.com/mittagsmagazin Twitter: https://twitter.com/mittagsmagazin