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Eigentlich ist dies nur ein halber Irrtum. Der Minijob zählt zwar für die Rente, aber nicht so, wie sich das viele Minijobberinnen vorstellen. Nur durch einen schriftlichen "Verzicht auf die Versicherungsfreiheit" (Aufstockung) und der damit verbundenen Pflichtbeitragszahlung kann man wirklich etwas für seine Rentenansprüche tun Dirk R. Schuchardt www.schuchardt-seminare.de KEINE Rentenberatung im Einzelfall. Sie können mich aber gerne als Dozent für Vorträge und Seminare buchen.