Elektronische Rechnungen vereinfachen Versand, Empfang und Verarbeitung von Forderungen grundlegend. Für die öffentlichen Verwaltungen in Deutschland ergibt sich dadurch ein riesiges Einsparpotenzial - und laut EU-Richtlinie wird die eRechnung in 2018 für sie Pflicht. Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat Handlungsempfehlungen für den elektronischen Rechnungsaustausch mit der Verwaltung erarbeitet und empfiehlt das "ZUGFeRD" als einheitliches und übergreifendes Datenformat. MACH unterstützt die Initiative und wird das Format in seine ERP-Lösung integrieren. Viele Behörden optimieren schon seit Jahren ihre Beschaffungs- und Rechnungsprozesse mit der MACH ERP-Lösung. Die Vorteile der E-Rechnung liegen auf der Hand: Sie ist sparsamer, schneller und sicherer als die papierhafte Variante - und birgt für die öffentliche Hand und deren knappe Mittel erhebliche Effizienzpotenziale. Weitere Informationen zu unseren Lösungen finden Sie hier: http://www.mach.de/erechnung.html