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Viele Existenzgründer starten mit Aushilfen an ihrer Seite in die Selbstständigkeit. Diese Aushilfen dürfen monatlich nicht mehr als 450 Euro verdienen. Sie sind sozialversicherungs- und steuerrechtlich anders zu behandeln, als Vollzeit- Mitarbeiter. Was Sie dazu als zukünftiger Arbeitgeber wissen sollten, erläutert Jörg Zeitheim von der Minijobzentrale. Er gibt auch wichtige Hinweise für Unternehmer, die neben einem eigenen Gewerbe noch einen Minijob haben. Jörg Zeitheim wird in diesem Mitschnitt eines Webinars vom 20. November 2014 auf die Änderungen hinsichtlich des Mindestlohns eingehen, die ab dem 1.Januar 2015 gelten.