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BITTE INFOTEXT BEACHTEN!! In diesem kurzen Video wird erklärt, wie man "manuelle Nachträge" im Digitalen Tachographen macht. Eine Erörterung des Problems "Dokumentation der Tagesruhezeit": Warum das Nachtragen einer Tagesruhezeit bei VDO Siemens Tachographen erst durch "Fehlbedienung" möglich wird. Die Einführung digitaler EU-Kontrollgeräte liegt nun fast 6 Jahre zurück und man sollte meinen, dass Defizite und Missverständnisse in Sachen Tachographenbedienung mittlerweile der Vergangenheit angehören. Doch leider ist dem keineswegs so. Auch ein Großteil der bereits bundesweit durchgeführten Berufskraftfahrer-Weiterbildungen vermochte die Lage nicht sonderlich zu entschärfen. Fakt ist: noch immer wissen viele Kraftfahrer nicht, wie man den digitalen Tachographen korrekt bedient. Angst, etwas falsch zu machen, widersprüchliche Handlungsempfehlungen und eine nicht gerade simple Menüführung tragen dazu bei, dass Fahrer Lücken in ihren Aufzeichnungen der Lenk- und Ruhezeiten bewusst oder unbewusst in Kauf nehmen. Möglicherweise wären Schulungen auch wesentlich effektiver, wenn es da nicht jenes grundlegende Missverständnis beim Versuch, Nachträge zu machen, gäbe. In den folgenden Ausführungen möchte ich mich auf die Besonderheiten diesbezüglich bei VDO Tachographen bis zur Version 1.3 beziehen. Um das Problem darstellen zu können, habe ich einen Lehrfilm zusammengeschnitten, in dem eine logisch korrekte Durchführung manueller Nachträge dazu führt, dass eine Lücke in der Aufzeichnung auf der Fahrerkarte entsteht. Diese Lücke ist jener Zeitraum, den der Fahrer tatsächlich druch Einlegen einer Tagesruhezeit verbringt. Der Nachweis dafür bleibt jedoch offen. Im Video-Beispiel fehlt somit die Dokumentation für den Zeitraum vom 10.02.2012 um 20:15 Uhr (UTC) bis zum 11.02.2012 um 19:13 Uhr (UTC). Wie kam es zu der "Lücke"? Manuelle Nachträge lassen sich grundsätzlich in zwei zeitlichen Richtungen dokumentieren: 1. Ausgehend vom Datum der "Letzten Entnahme" in Richtung Gegenwart 2. Ausgehend vom aktuellen Datum des Steckens der Karte in Richtung Vergangenheit Die Mehrdeutigkeit des Begriffs "Schicht" lässt u.a. folgende Definitionen zu: 1. "Schicht" meint den Zeitraum zwischen Beginn und Ende der Arbeitstätigkeit, einschließlich der Pausen und Bereitschaftszeiten, exklusive der Tagesruhezeit. 2. "Schicht" meint jenen Zeitraum, der bei Einfahrerbesatzungen maximal 24 und bei Mehrfahrer-/Doppelbesatzungen maximal 30 Stunden betragen kann und in dem eine reguläre oder verkürzte Tagesruhezeit unterzubringen ist. Juristisch richtig ist hier Variante 1, welche die jeweilige Tagesruhezeit separiert. Es wäre also korrekt, das tatsächliche Schichtende bei manuellen Nachträgen auch als solches im Gerät zu vermerken. Getan wird dies im Video bei ca. 3:30 min. Sofort nachdem die Ok-Taste zur Bestätigung gedrückt wird, springt die Anzeige auf das Datum des aktuellen Kartensteckzeitpunktes. Das Gerät will nun wissen, ob dies gleichsam der jetzige "Schichtbeginn" ist. Bestätigt man diesen Zeitpunkt (Stecken der Karte) ohne Rückwärtskorrektur, bleibt die Zeit zwischen dem vorher festgelegten "Schichtende" und dem jetzigen "Schichtbeginn" unbestimmt. Lösen lässt sich dieser logische Widerspruch nur, indem man entweder: 1. Das "Schichtende" zeitlich bis in die Gegenwart hinein dokumentiert und den entstehenden Zeitblock mit "Ruhezeit" befüllt, oder 2. Den "Schichtbeginn" zeitlich in die Vergangenheit bis zum Datum der "Letzten Entnahme" bzw. kurz danach zurückdatiert und den entstehenden Zeitblock wiederum mit "Ruhezeit" befüllt. Welche Probleme könnten sich nun aber in der Folge aus den unterschiedlichen Dokumentationswegen ergeben? Beide Wege zur Nachtragung von Tagesruhezeiten ergeben sich aus inkorrekt angegebenen Schichtanfangs- /endzeiten. Streng genommen könnte dies als Fehlbedienung des digitalen Tachographen gewertet werden, und bei einer Verkehrskontrolle geahndet werden. Es bleibt zu hoffen, dass die Kontrollorgane sich des Problems mit dem Nachtragen von Tagesruhezeiten bewusst sind und bei Ihrer Auswertung der Datensätze von Fahrerkarten verhältnismäßig urteilen. Mehr unter: http://www.verkehrsinstitut-altenburg.de