Polizei bestätigt: Ein NSU-Opfer war erfunden Kai Mudra 27.10.2015 München. Ein in der deutschen Justizgeschichte einmaliger Fall wird heute den NSU-Prozess in München erneut beschäftigen. Die Kölner Keupstraße nach dem Nagelbomben-Attentat vom 9. Juni 2004. Foto: Federico Gambarini Anfang Oktober sorgten das mutmaßliche Anschlagsopfer Meral Keskin und ihr Anwalt Ralph Willms für einen höchst ungewöhnlichen Skandal. Die drängenden Nachfragen des Gerichts, was es mit seiner Mandantin auf sich habe und wieso sie nicht als Zeugin erscheinen könne, veranlassten den Nebenklageanwalt einzuräumen, dass die Frau „wahrscheinlich überhaupt nicht existent ist“. Der Anwalt aus dem nordrhein-westfälischen Eschweiler, gegen den die Aachener Staatsanwaltschaft inzwischen Ermittlungen wegen des „Anfangsverdachts des Betrugs“ eingeleitet hat, erstattete nun seinerseits ge-gen Nebenkläger Attila Ö. Strafanzeige. Dieser soll ihm über die Existenz des vermeintlichen Opfers, Meral Keskin, getäuscht haben. Deshalb ermittelt jetzt die Staatsanwaltschaft Köln gegen Atilla Ö. wegen des Verdachts des Betruges. Attila Ö. ist ein Opfer des Nagelbombenanschlags von Köln. überprüfen zu lassen, ob Meral Keskin überhaupt existiere Gegen Anwalt Willms läuft bei der Kölner Generalstaatsanwaltschaft zudem ein standesrechtliches Verfahren. Bei der Vermittlung des Mandats soll eine Provision geflossen sein, wie Willms eingeräumt hat. Er soll für die vermeintliche Mandantin eine Entschädigungszahlung in Höhe von 5000 Euro entgegen genommen haben. Dem Gericht liegt offenbar ein gefälschtes ärztliches Attest für Meral Keskin über ihre Verletzungen durch den Bombenanschlag vor. Für heute ist nun ein Ermittler des Bundeskriminalamtes als Zeuge geladen. Richter Manfred Götzl hatte die Bundesanwaltschaft gebeten, überprüfen zu lassen, ob Meral Keskin überhaupt existiere. Nach Informationen unserer Zeitung gelangte auch das BKA zur Erkenntnis, dass sie als Kölner Anschlagsopfer wohl nicht existiert. Die Ermittler seien weder beim Prüfen der genannten Meldeadresse noch bei einer Durchsicht der damaligen Verletztenlisten zum Kölner Anschlag und auch nicht im polizeilichen Informationssystem auf den Namen Meral Keskin in Verbindung mit dem Verbrechen getroffen. Direkte juristische Auswirkungen auf den Prozess wird der Skandal nicht haben. Allerdings beklagen Nebenkläger die äußerst negative öffentliche Wirkung und die zusätzlichen psychischen Belastungen für die wirklichen Anschlagsopfer, die der Skandal ausgelöst habe. Mehr zum Thema NSU http://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/rechtsterrorismus Kai Mudra / 27.10.15 / TA Z0R0011767582