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Ich weiss natürlich, was die Postbank mit § 850k, Absatz 7 und vor allem Satz 1 der ZPO meint. http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__164.html Nach § 164 BGB habe ich selbstverständlich das Recht, einen Dritten damit zu bevollmächtigen, mein Girokonto in ein P-Konto umwandeln zu lassen. Ok