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In diesem Video informiert Sie Rechtsanwalt Dr. Jochen Flegl, Inhaber der Flegl Rechtsanwälte GmbH, rund um das Thema "Privatinsolvenz und Minijob". Vor allem werden Sie sehen, dass Sie auch mit einem 450-Euro-Job eine Verbraucherinsolvenz beantragen können. Website der Anwaltskanzlei: https://www.flegl-rechtsanwaelte.de Sie haben Schulden und können diese mit Ihrem geringen Einkommen aus einem Minijob nicht zurückzahlen? Sie beziehen zusätzlich zu Ihrem Gehalt ein Einkommen aus einem Minijob und möchten wissen, was eine Privatinsolvenz für Sie bedeutet? Zunächst einmal zur Klarstellung: Ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis, auch Minijob oder 450-Euro-Job genannt, während eines laufenden Insolvenzverfahrens, ist erlaubt. Wenn Sie ausschließliches Einkommen aus einem Minijob beziehen, liegen Ihre Einkünfte von maximal 450,00 Euro deutlich unter der Pfändungsfreigrenze und sind damit in einer Privatinsolvenz nicht antastbar. In der Konstellation von Haupt- und Nebeneinkommen verhält es sich so, dass mehrere Einkommen grundsätzlich zusammen gerechnet werden müssen. Dies bedeutet für Sie konkret, dass Ihr monatliches Nettogehalt aus dem Haupterwerb sowie das Einkommen aus dem 450-Euro-Job addiert werden. An dieser Summe und anhand der Pfändungsfreigrenze bemisst sich dann, wie viel Sie an Ihre Gläubiger abgeben müssen. Mit einem bloßen Minijob werden Sie Ihre Schulden nicht zurückzahlen können. Da ist es gut, zu wissen, dass eine Privatinsolvenz trotzdem möglich ist. Für die gesetzlich vorgeschriebene außergerichtliche Schuldenbereinigung benötigen Sie zwingend eine geeignete Stelle. Wir als Rechtsanwälte sind eine solche geeignete Stelle. Unsere Anwaltskosten müssen Sie dabei nicht fürchten. Sie können uns einen Beratungshilfeschein vorlegen und müssen dann lediglich 15 Euro zuzahlen. Sollten Sie keinen Beratungshilfeschein erhalten oder einen solchen nicht besorgen wollen, schließen wir gerne eine moderate Vergütungsvereinbarung mit Ihnen. Wir machen es uns schon seit mehreren Jahren erfolgreich zur Aufgabe, bundesweit, Privatinsolvenzen durchzuführen. Gerne kümmern wir uns auch um Ihre Schulden! ---------------------------------- Nähere Infos zum Thema "Privatinsolvenz und Minijob": https://www.flegl-rechtsanwaelte.de/privatinsolvenz-minijob ---------------------------------- Flegl Rechtsanwälte GmbH Telefonnummer für alle Standorte: 07152 610355 E-Mail-Adresse: info@flegl-rechtsanwaelte.de Anfrage starten: https://www.flegl-rechtsanwaelte.de/anfrageformular YouTube-Kanal: https://www.youtube.com/channel/UC2eY1BHEwN3l7toQnEg4VBg YouTube-Kanal abonnieren: https://youtube.com/channel/UC2eY1BHEwN3l7toQnEg4VBg?sub_confirmation=1 Facebook: https://www.facebook.com/flegl.rechtsanwaelte Twitter: https://twitter.com/flegl_anwaelte Google Plus: https://plus.google.com/+Flegl-rechtsanwaelteDe Impressum: https://www.flegl-rechtsanwaelte.de/impressum