Wie funktioniert der Handel mit Aktien und was sind Aktien überhaupt? In den Erklärvideos der Euro Akademie lernen Sie Schritt für Schritt worauf es beim Handel an der Börse ankommt. Mehr Informationen erhalten Sie unter www.euro-akademie.net Durch den Kauf einer Aktie wird der Aktionär zum Miteigentümer des Unternehmens, das die Aktien ausgegeben hat. Je mehr Aktien er von einer Aktiengesellschaft besitzt, desto größer ist sein Anteil am Unternehmen. Somit unterscheidet sich die Aktie grundlegend von festverzinslichen Wertpapieren wie etwa Unternehmensanleihen. Durch den Kauf solcher Papiere leiht man dem Unternehmen Geld für einen bestimmten Zeitraum und zu einem festen Zinssatz. Also wird man nicht wie bei der Aktie zum Miteigentümer sondern zum Gläubiger. Mit dem Kauf einer Aktie erwirbt der Aktionär verschiedene Rechte, die man auch als Mitgliedschaftsrechte bezeichnet. Diese Rechte sind in Verwaltungsrechte und Vermögensrechte aufgeteilt. Zunächst zu den Verwaltungsrechten: Dazu gehört unter anderem das Recht, an den Hauptversammlungen der Aktiengesellschaft teilzunehmen. Dort werden die Aktionäre vom Vorstand über die Geschäftsentwicklung, über Pläne des Unternehmens und ähnliche Dinge informiert. Sie dürfen bei wichtigen Entscheidungen abstimmen oder Beschlüsse von Hauptversammlungen anfechten. Dieses Stimmrecht haben allerdings nur die Inhaber von Stammaktien. Käufer von Vorzugsaktien verzichten zugunsten höherer Dividenden auf ihr Stimmrecht. Nun zu den Vermögensrechten: Dazu zählt der soeben erwähnte Anspruch auf Dividenden. Eine Dividende ist ein Anteil am Gewinn der Aktiengesellschaft, der unter den Aktionären verteilt oder „ausgeschüttet“ wird. Ob und in welcher Höhe Dividenden jeweils an Stamm- und Vorzugsaktionäre ausgeschüttet werden, beschließt die Hauptversammlung. Darüber hinaus hat der Aktionär noch ein Bezugsrecht. Dieses Recht besagt, dass er bei der Ausgabe neuer Aktien bevorzugt bedient wird. Wird das Kapital der Aktiengesellschaft vermindert, hat er außerdem Anspruch auf eine Rückzahlung. Wenn die AG bankrottgeht und liquidiert werden muss, hat der Aktionär Anspruch auf einen Anteil am Liquidationserlös – doch Vorsicht: In der Schlange der Gläubiger, die im Falle einer Liquidation befriedigt werden, steht der Stammaktionär an hinterster Stelle. Erst wenn die Inhaber von Forderungen, Anleihen, sonstigen Schuldpapieren und Vorzugsaktien bedient wurden, ist der Stammaktionär an der Reihe. Wenn dann überhaupt noch etwas übrig ist. Zusammenfassung Ein Aktionär ist Miteigentümer, ein Anleiheinhaber Gläubiger Die Aktie verbrieft dem Aktionär Verwaltungsrechte, etwa das Recht auf die Teilnahme an der Hauptversammlung. Die Aktie verbrieft dem Aktionär Vermögensrechte, etwa das Recht auf Gewinnbeteiligung durch Dividenden. Der Aktionär ist Miteigentümer, nicht Schuldner.