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Wie hoch ist das Betreuungsgeld? Vom 1. August an gibt es für jedes Kleinkind unter drei Jahren 100 Euro, vom 1. August 2014 an 150 Euro. Wie lange wird es gezahlt? Es wird maximal 22 Monate lang bezahlt, aber erst, wenn kein Anspruch auf Elterngeld mehr besteht, also spätestens mit dem 15. Lebensmonat des Kindes. Das Kind muss nach dem 31. Juli 2012 geboren worden sein. Wer hat Anspruch? Bezahlt wird das Betreuungsgeld an die Eltern, die auf jede Art von öffentlich mitfinanzierter Betreuung für ihr Kind verzichten. Es stellt einen Ausgleich für den Verzicht auf staatliche Leistung dar und soll die Wahlfreiheit, wie das Kind betreut wird, erleichtern. Typische Berechtigte für das Betreuungsgeld sind Eltern, deren Kind zu Hause, von Oma und Opa oder zusammen mit anderen Eltern betreut wird. Aber auch Mütter und Väter, die ihr Kind zu einer Tagesmutter geben, die nicht vom Staat finanziell unterstützt wird. Das sind einige, aber nicht alle. Wer das ist, weiß das Jugendamt. Auch bei Betreuung in manchen privaten Kinderkrippen und in der Firmenkrippe kann es Betreuungsgeld geben, solange sie keinerlei finanzielle Mittel vom Staat erhalten. Das weiß die jeweilige Einrichtung. Gibt es Ausnahmen? Es gibt eine Situation, in der Betreuungsgeld und Nutzung einer staatlichen Krippe erlaubt ist: im Härtefall. Müssen die Eltern also zum Beispiel ihre eigenen Eltern pflegen oder sind länger krank, dürfen sie ihr Kind für maximal 20 Stunden in der Woche im Monatsdurchschnitt in eine staatlich unterstützte Betreuung geben, ohne dass das Betreuungsgeld gestrichen wird. Ohne solchen Grund endet die Zahlung sofort, wenn eine öffentlich geförderte Betreuung in Anspruch genommen wird. Dies müssen die Eltern sofort melden, sonst begehen sie ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 2000 Euro Strafe geahndet werden kann. Wie wird das kontrolliert? Wer Betreuungsgeld bekommt, bestätigt im Antragsformular, dass er keine öffentlich finanzierte Einrichtung für die Betreuung nutzt. Ob das allerdings stimmt, ist schwer zu kontrollieren, weil nirgends zentral erfasst wird, welche Eltern ihre Kinder in staatlich geförderten Krippen betreuen lassen. Das erleichtert den Betrug. Falsche Angaben gelten als Ordnungswidrigkeit. Dürfen die Eltern arbeiten? Kein Problem ist es, wenn die Eltern arbeiten, Betreuungsgeld gibt es trotzdem. Allerdings wird es zum Teil auf andere staatliche Leistungen angerechnet. Hartz IV und Sozialhilfe werden sofort um den Betrag des Betreuungsgeldes gekürzt. Bei Arbeitslosengeld I oder Bafög erst bei einem Betreuungsgeld von mehr als 300 Euro im Monat - also ab dem vierten Kind. Die Zahlungen sind für alle steuerfrei. Wer zahlt das Betreuungsgeld? Das ist in jedem Bundesland verschieden. In der Regel sind die Stellen zuständig, die das Elterngeld bezahlen. Was hat Bildungssparen mit dem Betreuungsgeld zu tun? Noch nicht klar geregelt ist eine weitere staatliche Förderung: Wer das Betreuungsgeld für die Altersvorsorge, etwa über einen Riestervertrag, oder für die Ausbildung der Kinder anspart (Bildungssparen), soll einen Bonus von 15 Euro im Monat erhalten. Die Details dazu sind aber noch offen.Ab 1. August haben alle Eltern ein Recht auf einen Betreuungsplatz für ihre ein- und zweijährigen Kinder. Eltern, die sich selbst um die Erziehung kümmern, haben Anspruch auf das sogenannte Betreuungsgeld. Das beträgt ab 1. August monatlich 100 Euro, ab 1. August 2014 dann 150 Euro. Bislang ist die Nachfrage nach Betreuungsgeld gering. Die Opposition spricht deshalb bereits von einem "Ladenhüter". Eltern können einen Betreuungsplatz auch einklagen. Der Deutsche Städtetag rechnet aber nicht mit einer Klagewelle. Die Eltern seien in der Regel an Plätzen interessiert und nicht an Prozessen, sagte Städtetags-Präsident, Nürnbergs Oberbürgermeister Ulrich Maly (SPD). Sicher werde es Gerichtsverfahren geben, doch apokalyptische Szenarien befürchte er nicht. "Die Städte sind auf den 1. August gut vorbereitet. Die allermeisten Kinder, für die ein Betreuungswunsch besteht, werden mit Plätzen versorgt sein." Maly räumte ein, dass trotz aller Anstrengungen in einem Teil der Großstädte noch nicht alle Kinder, für die Betreuung gesucht wird, versorgt werden können. "Wir legen die Hände nicht in den Schoß, sondern der Ausbau geht weiter." Die Nachfrage nach Plätzen in den Großstädten liege viel höher als vom Bund mit durchschnittlich 39 Prozent angenommen, in vielen Städten seien 50 Prozent erforderlich. Homepage: http://www.mittagsmagazin.de