Verflixte Blitzer - Vom Kleinkrieg auf deutschen Strassen Doku -german- HD
wie Sie tun, machen, Film, Beispiel
Fast jeder Autofahrer kennt die Situation: Man hat es eilig, gibt etwas zu viel Gas und blickt plötzlich ins grelle Rotlicht einer Radarfalle. Verkehrssicherheit ist ein hohes Gut, aber es mehren sich auch die Stimmen, die behaupten, hier sanierten Kommunen die klammen Kassen mit Hilfe steigender Bußgelder. 40 Millionen Euro pro Jahr werden allein in Brandenburg durch Blitzer eingenommen. Polizisten berichten von Knöllchen-Vorgaben, die erfüllt werden müssen, und darüber, dass Polizisten, deren Zahlen nicht stimmen, bei der nächsten Beförderung übergangen werden. In Meschede in Nordrhein-Westfalen haben sich Polizisten anonym beschwert, weil die Polizeiführung sie anhalte, immer mehr zu blitzen und Knöllchen zu schreiben. Kommunen mit Finanzproblemen sind eben erfinderisch. Was liegt näher, als "Starenkästen" aufzustellen -- im Landkreis Uelzen zum Beispiel innerhalb eines Jahres sieben an der Zahl. "Natürlich nur der Verkehrssicherheit wegen", sagt der Leiter des Straßenverkehrsamts, räumt aber auch ein, dass die neuen Ampeln "rentierlich" seien. Besonders rentierlich für die Blitzerfirma: Ihre "Starenkästen" heißen neuerdings "Traffitower", sind formschön und kosten 100.000 Euro pro Stück. Sie lassen sich auch leasen -- die Firma verdient pro Blitzer fünf Euro und findet, das Ganze müsse sich auch für sie lohnen. -------------------------------------------------------- Make Money with Marketing on GetMyAds.com !!!! Check it out here: http://www.getmyads24.com/english/?r=472954 http://www.getmyads24.com/?r=472954 http://www.getmyads24.com/russian/?r=472954 http://www.getmyads24.com/spanish/?r=472954 http://www.getmyads24.com/french/?r=472954 http://www.getmyads24.com/italian/?r=472954 http://www.getmyads24.com/turkish/?r=472954 RECHTLICHER HINWEIS: Sollten Künstler und/oder Sender es missfallen dieses Video online zu sehen, so sollte man sich bitte bei hd4kview@gmail.com melden. Das betroffene Video wird dann innerhalb von 48 Stunden gelöscht. Danke für die Aufmerksamkeit. ---------------------------------------------------------
Kommentare
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niemand sollte bei 10 kmh + zahlen müssen... Teilweise ergibt es einfach der Verkehrsfluss.. Abzocke ist es da die 90% der Leute die geblitzt wurden keine potentielle Gefahr darstellen.. Der Blitzer als Abschreckung ist völlig korrumpiert worden.. Dafür alleine spricht ja schon das lieber blitzern aufgestellt werden an Unfallschwerpunkten als das man diese einfach sicherer konstruiert (ein größeres Schild mit ner dicken 50 zb:D) bzw umbaut.
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Polizisten ... die Wegelagerer der Neuzeit
wenn ein solches Staatsorgan schon Quoten erfüllen muss ...
Ein Hoch auf den Kapitalismus -
Hier gibt es auf 25 km 6 stationäre Blitzer. Davon ist einer gerechtfertigt!
Die Anderen sind verkehrsgefährdend da man anstatt auf die Strasse ständig auf den Tacho schauen muss. -
Eine schnur gerade Strasse erklären wir mal schnell zum Unfallschwerpunkt, stellen ein Schild hin und schon ist die Kommune ja quasi schon gezwungen, ich will sagen genötigt, da zu blitzen. Das hat nichts mit den Einnahmen zu tun. Alles nur zur Sicherheit der Bürger!
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Personenkontrolle - Fahrzeugkontrolle und wie man mit dem Gendarm im Kasperltheater gut auskommt
. Teil 1+
Das Video war nicht ganz vollständig. Ich habe mehreres nachgetragen (z.B. Speicheltest, Innenraum, Verkehrstüchtigkeit des Kfz., §343 StGB, Gültigkeit der §§163, 103, 102 und §81a StPO etc.) und mir folgendes aufgeschrieben (ganz unten Stichpunkte zum Ausdrucken):
Grundsätzlich gilt: Der Gendarm darf keinen Generalverdacht haben (ich kontrolliere Sie, weil Sie Autofahrer sind; weil Sie herumstehen; siehe Nafri, Muslim, Sinti - Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes GG, guxtu: Az. 7 A 10532/12.OVG). Es gilt die Unschuldsvermutung. Wenn er Paragraphen nennt: Paragraphen aus der Strafprozess-Ordnung StPO finden keine Anwendung zu Beginn einer Allgemeinen Verkehrskontrolle aV (sie gelten für Beschuldigte - StrafPROZESS-Ordnung!). Die Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch StGB sind die, gegen die der Gendarm bei einer aV verstoßen kann.
Die Gendarmen dürfen bei einer Allgemeinen Verkehrskontrolle aV gemäß §36 Abs. 5 StVO "Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten". Zum Identität feststellen dürfen sie Führerschein, Fahrzeugschein oder Personalausweis verlangen. Du mußt jedoch keinen Personalausweis mitführen. Wenn sie MEHR wollen: Das ist kein Bestandteil einer allgemeinen Verkehrskontrolle nach §36 Abs. 5 StVO. Stimme NIE zu (die Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit ist keine Kontrolle der Fahrtüchtigkeit, die macht die Führerschein-Behörde). Wenn Du Angaben zur Identität machst, dann nur wahre, ansonsten bist Du fällig, §111 OWIG (außer hierbei bist Du NICHT zur Wahrheit verpflichtet, d.h.: nix mit Irreführung der Behörden, Falschaussage etc. bei aV). Und verweigere Angaben zur Identität NICHT! Spiel nicht an Deinem Ausweis rum: Wer da Daten ausliest oder verändert zahlt eine der höchsten möglichen Geldstrafen überhaupt, bis 300.000.- (§32 Abs. 3 Personalausweisgesetz PAuswG). Was meinst Du, wie gerne der Gendarm ...
Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeugs: Es darf bei aV geprüft werden (von außen, d.h. keinen Zutritt erlauben!); auch Leistung beim zweirädrigen Motorirgendwas.
PS.: Wenn Du mal keinen Ausweis dabei hast und Gendarmen §102 oder §103 StPO nennen, dann fragst Du nur, ob Du verdächtigt wirst, eine Straftat begangen zu haben und eindeutige Beweise dafür vorliegen oder ein Durchsuchungsbefehl eines RICHTERS. Diese Paragraphen behandeln die (Haus-)Durchsuchung BEI BESCHULDIGTEN (§102) und die Durchsuchung BEI anderen Personen (§103; z.B. zum Ergreifen eines BESCHULDIGTEN ). Wenn sie nichts dergleichen angeben können, können sie Dich NICHT aufs Revier mitnehmen oder durchsuchen! Ansonsten wäre das eine Generalprävention, ferner §239 StGB Freiheitsberaubung, §344 StGB Verfolgung Unschuldiger.
Ohne ausreichenden ANFANGSVERDACHT darf der Gendarm garnichts. Er darf nur Personalien+Verkehrstauglichkeit; wenn er es dennoch versucht: §344 StGB Verfolgung Unschuldiger. Eine bloße Vermutung genügt nicht (frag ihn, ob er was VERMUTET). Merk Dir: Vermutung - Anfangsverdacht - hinreichender sowie dringender Tatverdacht):
1. Keine körperliche UNTERSUCHUNG, keine Leibesvisitation, kein auf-Linie-gehen, kein in-die-Augen-schauen, kein auf-einem-Bein-balancieren, kein Pupillenreaktionstest mit Lampe (auch ohne nicht), kein Atemalkohol-, Drogenschnell-, Schweiß-, Wisch-, Urin-, Blut-, Finger-auf-die-Nase- und Speicheltest, kein Anhauchen ohne Anfangsverdacht. Gerötete Augen gelten NICHT als Anfangsverdacht, roter Kopf schon. Wenn sie obige Untersuchungen dennoch versuchen bei aV: §340 StGB Körperverletzung im Amt. Nie freiwillig zulassen, daß sie was machen (finden sie was, kann es Dir später vorgehalten werden. Die freiwillige Zustimmung ist BINDEND und kann nicht zurückgenommen werden (Du verlierst alle Rechte!); gegen einen richterlichen Beschluß kannst Du jedoch klagen). Wenn Du Kasper so blöde bist zu blasen und das Gerät zeigt was an, dann haben sie das Recht, Dir Blut abnehmen zu lassen! Sie holen sich nen richterlichen Beschluß und Du bist dran, §81a StPO (s.u.) greift.
Erkennungsdienstliche (ED-)Maßnahmen bei dem BESCHULDIGTEN §81b StPO (nicht 81a): Das ist das Foto machen ("Verbrecherfoto" in der Verbrecherkartei, Fingerabdrücke etc.). Und machen darfs nur der Gendarm von der KRIPO!!! Bei der aV paßt das nicht; sonst §132 StGB Amtsanmaßung; Unschuldsvermutung; Verhältnismäßigkeit Art. 2 und 1 und 3 GG!!!. Es gilt die Unschuldsvermutung. Das Schlupfloch für den Gendarm ist, daß die KRIPO die ED-Behandlung auch gegen des BESCHULDIGTEN Willen anordnen darf. Ruf sofort einen Anwalt an (wg. Verhältnismäßigkeit; wie? siehe im Teil 2 unter Haussuchung). Wahrscheinlich ist es auch ein Dienstvergehen §§34, 36 und 47 BeamtStG (s.u.) sowie §344 StGB Verfolgung Unschuldiger. Du mußt ED-Maßnahmen unbedingt verhindern! Wenn Du erst mal in der Kartei bist, kann Dein Bild jedem vorgelegt werden, um einen Täter zu identifizieren. Und Du wirst irgendwann mal einen Brief bekommen, wo ...
Wenn Sie nichts konkretes finden und deshalb etwas erfinden, ohne dass es der Wahrheit entspricht (§ 164 StGB Falsche Verdächtigung; viell. §145d StGB Vortäuschen einer Straftat), machen sie sich bei anschließenden Maßnahmen gegen Dich möglicherweise des Verstosses gegen StGB §340 Körperverletzung im Amt, StGB §241 Bedrohung, StGB §240 Abs. 4 Punkt 2 Nötigung in einem besonders schweren Fall (im Amt!) und StGB §239 Freiheitsberaubung schuldig.
Wenn sie Dich wegen eines Verstoßes oder Verdachts aufhalten (die Schlangenlinien), haben sie den Anfangsverdacht schon - dann ists aber keine aV. Wenn sie da trotzdem aV als Grund angeben, dann mußt Du nur machen wie bei aV. Das ist wesentlich; halten sie Dich an wegen Trunkenheit MUSST Du die Blutprobe machen - bei aV nicht (außer ein Richter ordnets an). OLG Celle: Beschluss vom 23.07.2012 - 31 Ss 27/12 BeckRS 2012, 18009
Wenn Sie kommen mit §81a StPO Körperliche Untersuchung des BESCHULDIGTEN: Dieser Paragraph der StrafPROZESS-Ordnung gilt nur bei einem schon Beschuldigten (Dich können sie bei einer aV garnicht beschuldigen, wenn sie nichts konkretes gefunden haben!) UND solche Maßnahme muß vom Richter angeordnet sein. Bei einer aV gibt es aber noch garkeinen Richter. Andererseits: Holt der Gendarm - wie auch immer - einen richterlichen Beschluß ein, so GILT §81a StPO.
Wenn Sie kommen mit §163 StPO Aufgaben der Polizei im Ermittlungsverfahren: Das gilt nur, wenn schon Ermittlungen gegen Dich laufen und gilt somit nicht für die aV nach §36 Abs. 5 StVO.
Wenn sie Dich fragen "haben Sie in den letzten 24 Stunden alkoholische Getränke oder Drogen zu sich genommen?", antwortest Du NUR: Nein. Oder verweigerst die Aussage.
Letzteres fördert aber ihr Interesse. Wenn Du sagen würdest "nur ein Bier" oder "Augentropfen" bist Du DRANNNN und Du Kasper bläst/ersatzweise Blutentnahme! Auch, wenn Du sagen würdest "nur eine Schmerztablette". Das alles ergibt sofort einen Anfangsverdacht. Und wenn Du ne leere Bierflasche im Fußraum liegen hast, dann kann man Dir nicht helfen, Du Vollpfosten. Ein größeres Geschenk kannst Du dem Gendarm nicht machen ...
2. Kein Auf-die-Wache-MITNEHMEN ohne Anfangsverdacht (sonst §239 StGB Freiheitsberaubung; bei ANDROHEN von Gewalt, Festnahme, Ordnungshaft, Ordnungsgeld, ED, U-Haft ("dann nehmen wir Sie notfalls mit Gewalt mit", "wenn Sie nicht soundso, dann werden wir andere Saiten aufziehen": §240 StGB Abs. 4 Punkt 2 Nötigung in einem besonders schweren Fall; §241 Bedrohung); wenn sie Dich packen ohne Anfangsverdacht: §340 StGB Körperverletzung im Amt; der Versuch ist strafbar). Aber wehr Dich nicht körperlich! Du mußt auch nicht antworten auf "Wo kommen Sie her/wo fahren Sie hin?".
Angebliche Geschwindigkeitsüberschreitung und nicht geeichter Gendarmenkübel: Das ist erlaubt, führt aber zu erheblichen Tempoabzügen. Es darf sogar der Privatwagen des Gendarmen sein! Aber mit dem hat der Gendarm kein Nachfahrprotokoll und kann verschieden weit entfernt gewesen sein von Dir und verschieden schnell und die Nachfahrstrecke war zu kurz und nicht gerade und und und. Alles klar?
3. Kein Durchsuchen des Autos ohne Anfangsverdacht (wenn doch gemacht: Durchsuchungsprotokoll verlangen!). Wollen sie den Wagen aufbrechen: §303 StGB Sachbeschädigung. Probefahrt mit Auto nur bei Verdacht auf mangelnde Verkehrstüchtigkeit. Kein Motorhaube öffnen wollen. Laß alles Zeugs eintragen und gib keinen Anlaß zur Vermutung von irgendwas: LASS DICH NICHT ZUM BESCHULDIGTEN MACHEN!!! Trink keinen Alkohol, nimm keine Drogen - und die Macht ist mit Dir! Und ein Anfangsverdacht ist schon gegeben, wenn das Kennzeichen schief hängt. Mach Deine Karre innen LEER - nichts liegt rum. Du kannst nicht verhindern, dass sie reinglotzen. Und wehe, sie sehen IRGENDWAS. Kleines Messer - Waffen an Bord, Bordwerkzeug (Schraubenzieher) - Einbruch. CD hängt am Rückspiegel: Raser, Sichtbehinderung, Raubkopierer, Diebesgut. Duftbäumchen: Cannabisgeruch überdecken. Auch unter einer Decke kann was sein. Aber sie dürfen NICHT drunter schauen, wenn sie keinen Anfangsverdacht haben! Eine Vermutung genügt NICHT. Bei unberechtigter Probefahrt: StGB §248b Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs ("DEN müssen wir auf Verkehrstüchtigkeit überprüfen!" Es war mein TransAm ... Es roch eher nach Spaßfahrt!). Der Zoll jedoch braucht KEINEN Anfangsverdacht und er kann ÜBERALL im Staatsgebiet kontrollieren! (nicht nur 30 km oder so). Antworte wahrheitsgemäß. Sonst Verstoß. Intensivdurchsuchung darf erfolgen, aber nur wenn „tatsächliche Anhaltspunkte“ vorliegen. Und Du mußt mitwirken.
Das Obige stellt nur meine rein private Meinung dar und ist keine rechtliche Auskunft noch Beratung, sondern frei erfunden.
Und, lieber Herr Gen darm, der Sie mir nun gerne Volksverhetzung und sonst was anhängen wollen: Ich rede nur vom Gendarm beim Kasperl mit dem Petzi und dem (bösen) Krokodil! Und jetzt kommts Schneewittchen.
Teil 2-> -
_ Teil 2 -
Nie einfach nur schweigen - sondern widersprechen, wenn sie was wollen; auch Antworten auf Fragen verweigern. Wenn sie kommen mit "Sie haben gesagt, daß ...", weißt Du dann, daß Du NICHTS gesagt hast und verstrickst Dich nicht in Widersprüche. Wenn sie Dich zur Aussage zwingen wollen (dann nehmen wir Sie mit aufs Revier): §343 STGB Aussageerpressung. Und §239 Freiheitsberaubung. Und StGB §240 Nötigung in einem besonders schweren Fall (im Amt!). Bei freundlicher Frage "Schon mal ... Alkohol ... Drogen ... mit dem Gesetz in Konflikt gekommen ... kontrolliert worden ... Punkte ... ?" sagst Du Ich verweigere die Aussage. Sonst könnte §§163, 103, 102 und 81b und a StPO greifen!!! Klaro?
Aussteigen muß der Fahrer auf Weisung schon, Dein(e) Beifahrer NICHT. Du darfst dabei aber nicht auch nur eine einzige ungeschickte Bewegung machen! Laß Dich nicht beim Aussteigen BEHINDERN! Eine Ungeschicktheit rekrutiert sofort einen Anfangsverdacht.
Die Unkenntnis der gesetzlichen Regelungen (Nennung von Paragraphen der Strafprozeßordnung StPO (!) als Begründung am Beginn einer aV) legt die Vermutung des Verstoßes gegen das Beamtenstatus-Gesetz nahe (der Gendarm diskreditiert durch seine Unwissenheit den gesamten Berufsstand und vernachlässigt grundlegende beamtliche Pflichten; vgl. die Unschuldsvermutung):
§34 BeamtStG Wahrnehmung der Aufgaben, Verhalten
§36 BeamtStG Verantwortung für die Rechtmäßigkeit
§47 BeamtStG Nichterfüllung von Pflichten
Bei Androhen von Maßnahmen, die nicht bei aV gemacht werden dürfen (Mitnehmen, Gewalt, Durchsuchen etc.): §241 StGB Bedrohung - wenn ausdrücklich erklärt und den Eindruck der Ernstlichkeit erweckend.
Wenn Dein Beifahrer getrunken hat und Du nicht und Du ihn fährst: Bei einer Verkehrskontrolle nicht aussteigen! Keiner von Euch! Grund: Nachher behauptet der Gendarm, der Beifahrer wäre gefahren und nicht Du. Machen die das wirklich? Ja, mein Anwalt sagte: "Davon habe ich die Kanzlei voll". Alles klar? Wenn sie Euch jedoch zum Aussteigen zwingen, habt Ihr nur die Möglichkeit der Zeugenschaft durch unbeteiligte Dritte. Das ist schlimm. Mit Dashcam: Der Fahrer steigt aus, schließt die Türe und stellt sich SOFORT vor die Dashcam; der Beifahrer redet währenddessen was und zeigt, dass er noch im Auto ist (eine drehbare Cam ist von Vorteil; Stereo auch!). Nur so sieht und hört man jeden einzeln aussteigen und von welcher Seite. Der BEIFAHRER/Mitfahrer kann im Rahmen von §36 Abs. 5 StVO NICHT zum Aussteigen gezwungen werden. Verkehrstauglichkeit braucht er ja keine. Und die Personenkontrolle ist das Identität feststellen - das aber kann beim BEIFAHRER/Mitfahrer ohne Aussteigen erfolgen. Vorsicht: Der Gendarm darf nicht gefilmt werden. Er kann wegen §201a StGB Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen den Datenträger beschlagnahmen. Auch der Beifahrer muß nichts sagen; nix mit Sie sind unser ZEUGE, Vorführen, Ordnungsgeld, Ordnungshaft (wenn angekündigt: §241 StGB Bedrohung; ferner §§344, 343, 340, 240, 239 StGB - siehe Text). Aber wir reden hier nur vom Kasperltheater.
Warndreieck, Warnweste(n) und Verbandskasten habe ich unterm Fahrersitz. BEVOR DU DEN KRAM UNTER DEM SITZ HERVORHOLST, sagst Du dem Gendarm, was Du tun wirst - er könnte denken, Du holst eine Waffe hervor!!! Alles ist leicht greifbar, damit ich den Kofferraum nicht aufmachen muß oder ums Auto herumgehen muß und dieses offen steht (der zweite Gendarm greift HINTER Dir ins Auto! Fenster hochkurbeln! Auto verriegeln! DANN zum Kofferraum gehen, wenn Du Dein Zeug da noch drin hast). Wenn sie im Kofferraum und Innenraum was "Interessantes" sehen - und das werden sie - haben sie einen ANFANGSVERDACHT und dürfen Dein Auto UND Dich durchsuchen! Ein Problem beim Kombi und SUV!!! Deck dort Dein Zeug mit einer undurchsichtigen Plane (Anhängerplane mit Ösen) ab und sieh zu, dass sich nichts kantig oder spitz darunter abzeichnet (Diebesgut??? Wenn sie glotzen wollen: §344 StGB). Beim Benz ist das Warndreieck im Kofferraumdeckel befestigt; also habe ich ein zweites unter den Sitz gelegt. Ein abgelaufener Verbandskasten ist nicht strafrelevant! Den Fahrzeugschein habe ich hinter der Sonnenblende jedes Autos, damit ich nicht ins Handschuhfach greifen muß (der zweite Gendarm, der "Sicherer", könnte sonst beim Öffnen (er steht auf der Beifahrerseite) womöglich Objekte seiner Begierden dort entdecken).
Wichtig ferner: Immer die Dashcam mitlaufen lassen. Das ist oft relevant vor Gericht. In München ist die Cam anerkannt (ich habs verbrochen, war eine falsche Anklage wegen Sachbeschädigung, Nötigung und noch mehr; Staatsanwalt und Richter waren fassungslos, als sie die Wahrheit im Video gesehen haben).
Also bei der Kontrolle Motor aus - Zündung an. Kamera läuft. Sie sollte aber nicht auffällig blinken. Sonst isse wech. Beinah selbst erlebt. Tritt mim Gendarm vors Auto, dann hast Du die aV aufgenommen und verschränke die Hände hinterm Rücken(!). Beachte §201a StGB (s.o.).
Und: Gendarm nicht reizen mit Habich Foto, Habich Video, Machich Anzeige. Klar? Letzteres kannst Du sogar handschriftlich machen - und dann ab zur Staatsanwaltschaft. Die Macht sei mit Dir!
Selbst Erlebtes: Laptop auf dem Rücksitz. Da habe ich denen gesagt, dass sie nicht denken sollen, weil SIE in ihrem mittleren Dienst nichts verdienen, müßten andere gleich was stehlen. Daaa kam Stimmung auf . . .
Ein andermal wußte ich es schon besser und ich habe gesagt, es ist älter als 2 Jahre und da muß ich nichteinmal ne Rechnung mehr vorweisen können. Aus der Traum vom "großen Fang".
Laptop lesen: §203 StGB Verletzung von Privatgeheimnissen; Brief öffnen: §202 StGB Verletzung des Briefgeheimnisses!
Nahrungsergänzungsmittel NEM: Wenn die nicht in der Originalverpackung sind und sie diese entdecken, weil Du die Informationen hier nicht beachtest, sind die weggg. Du kriegst sie nicht mehr wieder. Also: Zeig Deinem Arzt oder Ernährungsberater, was Du nimmst. Die Gen darmen können den dann anrufen und sich erkundigen. Alles schon gehabt.
Und wenn der Gendarm trotz Deiner gemachten Einwändungen vermutlich gegen herrschendes Recht verstößt: Nicht die Folgen (Strafantrag) "androhen", sonst kann der Gendarm Dir Kasperl Nötigung, Beleidigung ("Beamten-"Beleidigung gibt es nicht), Androhen einer Straftat oder etwa Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte anhängen. Auch nicht fotografieren oder sagen "das habe ich auf Dashcam". Du siehst Deine Kamera nie mehr wieder und Deine Aufnahmen verschwinden wie durch ein Wunder von der SD-Karte.
Hier das Wichtigste zum Ausdrucken (§§145d, 164, 185, 186, 187, 201a, 202, 203, 248b, 303 StGB sowie Beamtenstatus-Gesetz und AGG weggelassen):
Die wollen MEHR: "Das ist kein Bestandteil einer allgemeinen Verkehrskontrolle nach §36 Abs. 5 StVO. Ich stimme nicht zu"
ED mit §nnn StPO: §132 Amtanmaßung; Verhältnismäßigkeit Art. 2 und 1 und 3 GG
Ohne ANFANGSVERDACHT: §344 StGB Verfolgung Unschuldiger
Aussage ERPRESSEN: §343 StGB Aussageerpressung
Person UNTERSUCHEN/Durchsuchen: §340 StGB Körperverletzung im Amt. Die §§163, 103, 102 und 81a und b StPO finden keine Anwendung bei einer aV bzw. der Personenkontrolle, wenn kein Anfangsverdacht vorliegt oder ich kein Beschuldigter bin.
DROHEN: §240 Abs. 4 Punkt 2 StGB Nötigung in einem besonders schweren Fall; §241 Bedrohung
MITNEHMEN: §239 StGB Freiheitsberaubung; möglicherweise Verstoß gegen die §§344, 343, 340, 241 und 240 StGB. Die §§163, 103, 102 und 81b und a StPO finden keine Anwendung bei der aV und der Personenkontrolle, wenn kein Anfangsverdacht vorliegt oder ich kein Beschuldigter bin.
Merk Dir §36 aV + §132 Amtsanmaßung/Verhältnismäßigkeit GG Art. 2,1,3 + A-E-U-D-M StGB344-343-340-241/240-239 + StPO163-103-102-81b und a (oder AnErUnDroMi). Die Paragraphen sind absteigend. So kannst Du sie Dir leichter merken.
Der goldene Satz: "Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle nach §36 Abs. 5 StVO dürfen Sie meine Personalien sowie meine und des Autos Verkehrstauglichkeit überprüfen. Bei darüber hinaus gehenden Maßnahmen verstoßen Sie möglicherweise gegen die §§344-343-340-241-240-239 StGB. Die §§163-103-102-81b und a StPO finden keine Anwendung, wenn kein Anfangsverdacht vorliegt oder ich kein Beschuldigter bin."
Hier die relevanten Vergehen (auswendig lernen! Laß Dich immer wieder mal vom Beifahrer abfragen). Wenn der Gendarm Handlungen, die zu diesen Vergehen führen könnten, ausdrücklich erklärt und den Eindruck der Ernstlichkeit erweckt, §241 StGB Bedrohung:
StGB §344 Verfolgung Unschuldiger (= im Amt). Der Versuch ist strafbar.
StGB §343 Aussageerpressung (= im Amt)
StGB §340 Körperverletzung im Amt. Der Versuch ist strafbar.
StGB §240 (Abs. 4 Punkt 2, im Amt) Nötigung in einem besonders schweren Fall. Der Versuch ist strafbar.
StGB §239 Freiheitsberaubung. Der Versuch ist strafbar.
Nachtrag: Haussuchung, da guxtu https://www.youtube.com/watch?v=zXF2cN8AMXY. Besser kann ichs auch nicht. Vergessen wurde nur: Mach ne Liste von Anwälten mit Notdienst (rund um die Uhr) und KLEB' sie ans Telefon, ins Auto und speichers im Handy. Ruf im Fall der Fälle (z.B. ED-Maßnahmen) sofort an!
Vergiß nicht: Wir sind das Volk und nicht der Feind! Guxtu: http://openjur.de/u/351866.html
Bei der heutigen Kriminalität brauchst vielleicht auch Du mal die Gendarmen, aber bei der aV dürfen Sie halt nicht ihre Kompetenzen überschreiten. Basta!
Und DU machst keinen Scheiß mit "Dienstmütze bitte" und "Ausweise bitte", ok?
News: Geblitzt worden mit Messgerät PoliScan Speed ? Messung ist ungültig!
PS.: Ich ergänze diese Kommentare vielleicht gelegentlich. Schau rein!
Das Obige stellt nur meine rein private Meinung dar und ist keine rechtliche Auskunft noch Beratung, sondern frei erfunden.
Und, lieber Herr Gen darm, der Sie mir nun gerne Volksverhetzung und sonst was anhängen wollen: Ich rede nur vom Gendarm beim Kasperl mit dem Petzi und dem (bösen) Krokodil! -
Wer hat das meiste Geld , der Autofahrer . Es geht nicht um Verkehrsicherheit , es geht nur um die Haushaltskasse .
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Mafia
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An die Regeln halten und der Stat kriegt nix! Ich wundere mich das die Höchstgeschwindichkeit bei den meisten mit einer Mindestgeschwindichkeit gleichgesetzt wird. Ohne Grund wird auch nichts beschränkt, wenn ein paar Raser die Staatskassen füllen tut mir das nicht weh.
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liebe leute schaut auf euren tacho und nicht nach den weibern -männern die auf der strasse laufen. das einzige mittel die auszutricksen ist "fahrt nach vorschrift"
wenns alle machen sind die pleite und dann ? dann ist ruhe . aber nee gas was das zeug hält. dann zahlt auch schön ,kann nicht hoch genug sein die strafe .und wer übertreibt dem soll man das tatwerkzeug beschlagnahmen führerschein kann er behalte hilft das auch nicht dann lappen weg für immer danach knast wenns immer noch nicht hilft und das reichlich -
ab 08:00 Was für ein verdammter Lügner der Ministeriumssprecher!
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Einfach mal, wie vorgeschrieben, fahren. Wo is das Problem
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Die Polizei blitzt an Unfallschwerpunkten, und schützt damit
die Verkehrssicherheit. Die Städte hingegen Blitzen wo sie Geld machen können.
Dies führt dazu, dass an Straßen, wo alles ruhig ist, instinktiv gebremst wird.
Daher gibt es neue Unfallschwerpunkte, wenn jemand vor dem Blitzer bremst und
der hintere auffährt. Etwas weiter
hergeholt kann man also argumentieren, dass die Städte Unfälle billigend in
Kauf nehmen, um ihre Kasse zu füllen. -
bei uns im Ort gibt es zwei Blitzer wenn man von unserer Tankstelle kommt ist einer und 500meter weiter unten steht noch einer das ist ein Blitzer zu viel
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eine Ansage an die Städte hört auf mit den scheiß blitzern dadurch macht ihr euch noch unbeliebter das ist reine Abzocke schaltet einfach alle Blitzer aus
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also wenn der Autofahrer so dumm ist und rasen muss
soll er auch zahlen aber bitte so viel das es wehtut -
Die Blödmannsgehilfenanwärter nenen es Abzocke... wer sich an die Regeln hält, hat nichts zu befürchten.
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Ich finde Blitzer ja auch nicht immer schön, allerdings muss ich schon sagen, das die Berichterstattungen leider IMMER negativ für die interviewten ausfallen. Kein Wunder, dass die interviewten in der Öffentlichkeit stehenden Personen sich nicht, ich nenne es bewusst Vernehmen lassen wollen (was ihnen auch wieder negativ ausgelegt wird). Die Medien sind die wahren Störenfrieden. Das sich ein Blitzer rentieren muss ist selbstverständlich, wenn er sich nicht rentiert, bedeutet es, er ist an besagter Stelle nicht notwendig, ganz einfach. Das Problem sind nicht die Blitzer, sondern die wahr der Geschwindigkeitsbegrenzungen.
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Can you do review on this product AntiRadarStiker? Best regards. https://www.youtube.com/watch?v=-CGutuW2jWY
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ich kenne alle festen blitzer in berlin und paar in brandenburg aber diese mobile blitzer sind ein witze an eine total tanstelle genau da wo man rein fährt steht ein blitzer total ab zocke, wär es mein tankstell hätte mein auto vor den blitzer gepark da gegen könne die nix machen ist ja mein privat grundgrunstück also hab ich das recht zu machen was ich will