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Jeder Kontoinhaber hat gegenüber seiner Bank den Anspruch, dass sein Konto als Pfändungsschutzkonto, sogenanntes P-Konto, geführt wird. Ein P-Konto ist auch weiterhin ein Girokonto, das dem normalen Zahlungsverkehr dient, bei Kontopfändung jedoch einen unbürokratischen Schutz bietet: Guthaben sind bis zu einem Betrag von 1.028,89 € je Kalendermonat geschützt, weitere Beträge (Kindergeld usw.) können auf Nachweis freigegeben werden. Eine professionelle Schulden Beratung ist effizient, zielorientiert und erfolgsorientiert. Für Ihre kostenfreie Analyse, melden Sie sich unverbindlich unter: Rufnummer: 0800-2605555 -oder - http://www.deutsche-schuldenbefreiung.de/