Zeitarbeit und Leiharbeit. Einsatzfreie Zeit. Video über Eure Rechte.
wie Sie tun, machen, Film, Beispiel
11m 0sLänge
Viele Zeitarbeitsfirmen zahlen ihren Beschäftigten nicht die Zeiten, in denen kein Kundeneinsatz besteht. Wie Ihr Euch hier verhalten solltet, erfahrt Ihr in diesem Video. Fragen und Kommentare beantworte ich gerne.
Kommentare
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Was wichtig ist, ist die Arbeit
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und trotzdem wurde mir mit dem heutigen Tag gekündigt, weil die Firma in der ich 9 Monte gearbeitet habe z.Zt. Keine Beschäftigung mehr hatte.
Mein Resturlaub ist weg und jetzt geht's ans Zeitkonto, wofür bezhle ich die eigentlich? Sind die nicht in der Lage innerhalb einer Frist mich anderweitig einzusetzen 🤗 -
Ein sehr gutes Video! Ich beschäftige mich gerade sehr intensiv mit dem Thema einsatzfreie Zeit und bei meiner Recherche bin ich auf die gleichen Paragraphen gestoßen. Danke,dass du den Begriff "Annahmeverzug" genau erklärt hast! Ich konnte nicht wirklich was damit anfangen.Und liebe Leute,ich empfehle Euch wirklich LEST EUREN TARIFVERTRG!! Kann man googeln,runterladen und rauf und runter lesen!Ich arbeite seit ca. 2 Jahren bei einer Leihfirma. Ich musste mir bis vor einem halben Jahr über einsatzfreie Zeit keine Gedanken machen,weil einfach immer genug Arbeit vorhanden war bzw. die Personaldisponentin sehr engagiert war. Der neue Disponent ist einfach unorganisiert und unfähig (Kollegen rufen teilweise selbst bei Kunden an und fragen nach Arbeit!!). Im letzten halben Jahr war ich 2 Mal 3 Wochen ohne Einsatz. Mir wurden einfach Urlaubstage dafür abgezogen,auch unbezahlter Urlaub angegeben,obwohl ich das ja alles gar nicht beantragt hatte. Die Folge war dann knapp 200 Euro Lohnabzug.Ich habe das alles nur mit viel Druck und auch Drohungen regeln können.Jetzt bleibt für mich nur noch das Thema einsatzfreie Zeiten offen. Heute auf der Lohnabrechnung sah ich,dass mir wieder 20 Std. für Nichteinsatz vom AZK abgezogen wurden. Und ich habe echt die Schnauze voll,dass so mit meinem sauer-verdienten Geld umgegangen wird. Laut meinem Tarifvertrag (MTV-BAP) §4.2 sind Minusstunden nur zulässig,wenn der Monat zu wenig Arbeitsstage hat (Beispiel Februar). Fehlende Stunden aber aufgrund fehlender Einsatzmöglichkeiten,dürfen nicht als Minus gebucht werden! So,hab mich genug ausgeheult :-D Ich schreib meiner Firma jetzt mal einen netten Brief.Liebe Grüße und gebt bitte nicht klein bei!
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Meldet endlich die dreckigen Wichsbuden, dann muss sich auch niemand beschweren!
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in meinem Arbeitsvertrag steht "im Zeiten in denen ein Einzatz ruht, oder nicht möglich ist, werden Stunden aus dem Zeitkonto nach §xx abgezogen, für die Tage an denen Nicht gearbeitet wird.
Später steht allerding auch: "Die ZAF und der Leiharbeiter hat das recht über 2 Tage vom Zeitkonto zu verfügen"
was gilt denn jetzt?...
als ich das erste mal für eine Leihbude gearbeitet habe, hab ich wohl alles falsch gemacht was ich falsch machen konnte...
Ich sollte für die Kündigungsfrist, da ich nicht genug Plusstunden gesammelt habe und auch nicht lange genug für Urlaub angestellt war, für eine Woche unbezahlten Urlaub beantragen.... Gut dass ich jetzt schlauer bin, danke für das Video -
Ich dachte, ein Zeitkonto hat jeder, der in arbeit steht. Baufirmen nutzen dies auch, wenn im Winter eher weniger Arbeit vorhanden ist. Worin besteht der Unterschied?
Danke -
Kannst du mir sagen ob das rechtens ist, wenn ich eine Festanstellung bekommen kann aber die Verleih Firma will Geld sehen wenn ich übernommen werde. Was ist das für ein Scheiss
Ich habe zwei Berufe bin gut ausgebildet worden und bin immer auf den neusten stand meines Berufes. Ich Wandere bald aus. Was für eine Welt 😡😤 -
Ist das heute 2015 noch immer so? Ich hab die Erfahrung gemacht, das wenn man innerhalb der Probezeit eine einsatzfreie Zeit hat.... Gekündigt wird... Bisher 3x vorgekommen und ich konnte nix dagegen tun...
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Dein Video ist wirklich sehr aufklärend. Leider ist es aber so, dass viele Leiharbeitnehmer sich nicht mit der rechtlichen Lage auseinandersetzen. Dies erlebe ich momentan immer wieder, da ich seit einigen Wochen in solch einem Unternehmen angestellt bin.
Mir selbst legte man einen Arbeitsvertrag auf Teilzeitbasis (100 Stunden im Monat) vor. Tatsächlich arbeite ich aber weit über 160 Stunden im Monat. Am Ende des Monats habe ich gerade mal 700 € netto.
Auch in meinem Arbeitsvertrag (Ende Juni 2015 verfasst) findet sich eine Klausel in der steht, dass Überstunden in verleihfreien Zeiten abgefeiert werden müssen (Anordnung vom Arbeitgeber). Dies verstößt gegen die von dir genannten Paragraphen, aber auch gegen das Urteil vom Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 16.04.2014, Aktenzeichen 5 AZR 483/12).
"Leider" kam ich noch nicht in den "Genuss" vom Klau meiner Überstunden. Ich stelle mir nun folgende Frage: Wie muss ich in solch einem Fall vorgehen? Natürlich würde ich einen Anwalt für Arbeitsreicht konsultieren. Wäre es nicht "sinnvoller" eine Strafanzeige zu erstatten? Aus meiner Sicht ist dies schlichtweg Betrug (Straftat), welcher aufgrund der Unwissenheit der meisten Leiharbeitnehmer schamlos ausgenutzt wird. Man muss dieser Praktik (auch mit harten Mitteln) einen Riegel vorschieben. Wäre schön wenn ich hier eine hilfreiche Antwort bekomme. -
Leider hat er nicht "mehr" Recht! Richterliche Urteile zu dieser Frage wurden unterschiedlich gesprochen. Recht ist, dass in Absprache mit dem Leiharbeitnehmer eine Entnahme der Stunden aus dem Überstundenkonto in Ordnung ist.
Unterschiedliche Gerichtsurteile gab es zu der Frage, ob dieses auch ohne die Zustimmung des Leiharbeitnehmers erfolgen darf. Ein Gericht sagte ja, ein anderes nein.
Ganz so einfach, wie es hier dargestellt wird, mit den Gesetzen zu wedeln, ist es leider nicht.
Ich kann jeden Leiharbeitnehmer nur dazu raten sich bei den zuständigen Arbeitsämtern zu melden, die für die Erteilung der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung (AfA-Kiel/Düsseldorf, Nürnberg) berechtigt sind, über Rechtsverstöße zu informieren, die Seitens der Zeitarbeitsfirmen stattfinden. Denen blüht eine zeitnahe Prüfung des Firmensitzes, durch die Behörden. -
Marko: Alle schön und gut was Du hier schreibtst. Jedoch habe ich als Leihrabeiter:
-Nachteile eine Wohnung zu finden
-Bekomme ich auch nicht so einfach eine Mietwohnung
-Einen Kredit bei einer Bank erst Recht nicht
-Werden Fachkräfte wie ich(IT) stets als Helfer eingestellt um weniger zahlen zu müssen. Man lockte mich mit einem Angebot aus der IT ins Büro und eröffnete mir die Stelle dann als Maschinenbediener.
Dann kann man den Arbeitslosen schön erpressen er würde Arbeitsverweigerung gegenüber dem Arbeitsamt praktizierenIm FreundesUnd Bekanntenkreis steht man als Zeitarbeiter auch immer auf der Kippe weil es heisst wie lange der den Job wohl hat? Eine Frau brauche ich mir mit so einer Arbeit nicht suchen....Ist sie schwanger kann ich jederzeit heimgeschickt werden usw
-Habe ich noch KEINEN Zeitarbeiter gesehen bzw gesprochen der mit seinem Lohn zurecht kam
-Bei ALLEN Leihfirmen stimmen "komischerweise" die Stundenabrechnungen nicht und/oder es werden Zulagen "vergessen". Das ist mir in 25 Jahren festanstellung noch NIE passiert.
-Man muss mit seinem Vermieter verhandeln das die Miete erst am 15ten kommt nachdem die Leihfirma an den Zinsen aus der Rechnungsstellung verdient hat
Ich gehe davon aus das Du kein Peronaldisponent bist. Meine ehemalige Disponentin war Alkoholikerin. kann ich verstehen das einem das aufs Gewissen geht ständig Leute über den Tisch ziehen zu müssen damit der Bezirksleiter einen selbst nicht rauswirft wenn die Zahlen nicht stimmen.
-Ich habe auch nur sehr wenige Leiharbeiter gesehen die übernommen worden sind. Zumeist kommen die Abbestellungen auch immer vor Weihnachten damit die Zahlen fürs Kundenunternehmen stimmen.
Ich vergleiche Leiharbeit mit Zuhälterei. Es verdient nur einer gut daran und das ist garantiert nicht der Ausführende -
Tolles Video. Danke das Du das erklärt hast. Wir Zeitler müssen zusammenhalten!
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erstmal danke für dieses video !!!! ich frage mich nur ob ich wirklich ne chance hab ??? es gibt doch bestimmt irgendwelche "grauzonen" die mir dennoch das genick brechen könnten (zb kündigung...), oder?
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Herzlichen danke für das wunderbare video!
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hey erstmal Lob und Anerkennung für dieses aufschlussreiche Video.
habe selbst diese Situation letztes Jahr erlebt und natürlich Urlaub genommen, da ich von dieser Gesetzeslage nichts wusste.
Besteht wohl die Möglichkeit, im Nachhinein meinen Anspruch geltend zu machen? -
Danke
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Ich würde nie als leiharbeiter marbeiten. auch wenn ich eine sanktion bekomme LEHNE ICH IMMER LEIHARBEIT AB.Lasst euch nicht ausnutzen.
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Erstmal danke für das Video. Leider ist der Inhalt dieser Videobotschaft nicht richtig. Natürlich haben Sie die Gesetzestexte richtig übermittelt jedoch hat es vor Gericht nur teilweise Bestand. Um die Sache richtig zu stellen:
Grundsätzlich sind die Stunden zu bezahlen, die im Arbeitsvertrag festgehalten sind - egal ob Krankheit, Urlaub, Einsatz oder einsatzfrei Zeiten. Eine Verrechnung auf dem Zeitkonto ist rechtens für einsatzfreie Zeiten - soweit ein Zeitkonto geführt wird. Für diese Tatsache gibt es auch mehrere Urteile - z.B. 06.03.2012, Az.: 22 Sa 58/11 und 16.11.2011, Az.: 7 Sa 567/11.
Das bedeutet: Arbeitsvertrag 151,67h - Einsatz 120h - der erst war leider einsatzfrei Zeit. Die Auszahlung wird in Höhe von 151,67h erfolgen und auf dem Zeitkonto werden 31,67h ins Minus getragen. Gehen wir davon aus, dass dies 3 Monate geschieht - somit wäre nun auf dem Zeitkonto ein Stand von Minus 95,01 Stunden - aber bezahlt wurden immer 151,67h Stunden - egal wie viel einsatzfreie Zeiten der Mitarbeiter hatte.
==> meint Ihr das ist fair, egal in welche Richtung? Denn die Gründe für die einsatzfreien Zeiten sind nicht ermittelt - vielleicht aufgrund fehlender Kundeneinsätze? vielleicht aber auch die fehlende Qualifikation des Mitarbeiters ? Gründe gibt es genügend - egal wo die Defizite sind.
Wer wann bestraft wird und in welchem Ausmaß, stellt sich doch erst bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
UND genau dafür gibts eine klare Regelung: Kündigt der Arbeitnehmer werden von den 95,01 Minusstunden in der Lohnabrechnung 35 Stunden in Abzug gebracht - das gleiche passiert auch bei einer außerordentlichen Kündigung.
Kündigt der Arbeitgeber passiert nämlich nichts! Der Arbeitgeber bleibt auf seinen Minusstunden sitzen.
Und dies ist absolut fair - denn was kann der Arbeitgeber denn dafür wenn der Arbeitnehmer kündigt - im ersten Moment mal gar nichts - somit muss der Arbeitnehmer zumindest einwenig bestraft werden (wenn man von Bestrafung überhaupt sprechen kann). Kündigt der Arbeitgeber, bin ich als Unternehmer ja wohl selber schuld, dass ich auf den Minusstunden komplett sitzen bleibe - ich hätte mich ja um Einsätze bemühen können.
Kommen wir noch zu einem anderen Thema - die Zeitarbeit.
Ihr wisst schon, dass aufgrund der Zeitarbeit der Wirtschaftswachstum 2010 von 15% ohne die Zeitarbeit nicht möglich gewesen wäre ? Denn Zeitarbeiter arbeiten genau dort wo sie gebraucht werden - nicht wie einige andere Arbeitnehmer im warmen Nestchen. Zur Bezahlung - naja, vor ein paar Jahren war es natürlich wirklich nicht rosig. Aber mit Einführung der Tarifverträge inkl. Branchenzuschläge - mal im Ernst - aber da verdient man wirklich nicht schlecht. Gehen wir von EG 1 in der Metall-Elektro-Branche - nach 9 Monaten 12,75 Euro + 1,5% Erfahrungszuschlag + eventuelle Fahrgelder. Wir sprechen also von EG1 - ein Helferjob - somit bekommt er im Monat knapp 2000 Euro brutto. Was sollen direkt Angestellte aus der Lebensmittelbranche, Friseur, Einzelhandel, Bürodamen und viele mehr denn sagen - die verdienen weniger obwohl sie in den meisten Fällen eine Ausbildung in diesem Berufszeit haben. Aber gut - über Zeitarbeit lässt sich natürlich immer lästern, genauso wie über Banken/Versicherungen/Staat/Hartzer/Telekom/Bahn/ oder Mercedes weil die Auto´s so teuer sind - hahaha ich brech weg! Hab ich was gelernt - also tatsächlich Qualifikation die nützlich sind (ich meine also nicht die große Fresse in Portalen wie FB/YT), dann bekomm ich auch EG2-9 oder wie bei BMW z.B. Equal Pay (also das gleiche wie die Stammbelegschaft).
NATÜRLICH - und das möchte ich nicht weg reden - in jeder Branche gibt es schwarze Schafe, vielleicht ein paar zu viel in der Zeitarbeitsbranche - aber eins kann ich euch sagen - jeder ist im Regelfall selbst für´s Schicksal verantwortlich - ALSO HÖRT AUF ZU LÄSTERN UND BEWEGT SELBST EUREN ARSCH.
Liebe Grüße -
Freiwillig bezahlen die die einsatzfreie Zeit nie, aber wer klagt, bekommt eigentlich immer Recht. Also ohne vernünftige Rechtschutzversicherung sollte man in so einem Sauladen ohnehin nicht anfangen.